AltstadtDachau

Gericht zwingt Dachau zu Änderungen: Tempo 20 in Altstadt bleibt umstritten!

Die Stadt Dachau muss erneut ihre Verkehrsregelungen überarbeiten, nachdem das Münchner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschied, dass die festgelegte Tempo-20-Zone in der Altstadt zu groß ist. Der Juwelier Ludwig Stöckl, der gegen die Regelung geklagt hatte, bekam in Teilen Recht. Das Gericht ordnete an, dass die Tempo-20-Zone nur noch für die Hauptverkehrsstraßen – Konrad-Adenauer- und Augsburger Straße – gelten darf. In Nebenstraßen wie der Gottesackerstraße, Jocherstraße und Färbergasse muss das Tempolimit auf 30 angehoben werden, aufgrund von geringeren Fußgänger- und Fahrradbewegungen.

Richter Dietmar Wolff wies darauf hin, dass die Stadt die Regelung schnellzeitig anpassen muss, andernfalls könnte das Gericht die gesamte Tempo-20-Zone in der Altstadt aufheben. Stöckl kritisierte die Entscheidung der Stadt und merkte an: „Ich verstehe nicht, dass man an einem Berg eine 20er-Zone einrichtet.“ Trotz des Urteils bleibt sein Geschäft in der Tempo-20-Zone, was für ihn weiterhin ein „schädliches Zeichen“ ist. Stöckl hatte bereits vor zwei Jahren erfolgreich gegen andere Verkehrsregelungen in der Altstadt geklagt, eine Entscheidung, die zeigt, dass er sich aktiv gegen als belastend empfundene Verkehrsänderungen wehrt. Weitere Details zur zukunftigen Verkehrsregelung sollen beim nächsten Treffen des Verkehrsausschusses am 12. November besprochen werden. Mehr Informationen finden sich hier.

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