Neue Regeln für lebendige Altstadt festgelegt
In der malerischen Altstadt von Weilheim wurden kürzlich neue Bebauungspläne verabschiedet, um die Erdgeschossbereiche der Häuser für Läden und Gastronomie zu schützen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Altstadt attraktiv und belebt zu halten, um Menschen jeden Alters anzusprechen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist es, bestimmte Nutzungen wie Wettbüros, Erotikbetriebe, Wohnnutzungen, Maklerbüros und Fitnessstudios in den Erdgeschossbereichen zu untersagen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Charakter der Altstadt als Geschäfts- und Flanierbereich erhalten bleibt.
Breite Zustimmung im Stadtrat
Die Einführung der neuen Regelungen stieß im Stadtrat auf breite Zustimmung und wurde in der Juni-Sitzung mit großer Mehrheit als Satzung beschlossen. Trotzdem gab es fünf Gegenstimmen, die vor allem von Mitgliedern der CSU/FDP-Fraktion sowie Florian Lechner (BfW) kamen. Diese Beiräte äußerten Bedenken bezüglich der potenziellen Auswirkungen auf den Leerstand in bestimmten Gebieten.
Stadträtin Saika Gebauer war der Meinung, dass die Einschränkungen in einigen Gebieten fehl am Platz seien und befürchtete, dass sie zu einem Anstieg des Leerstands führen könnten. Auch Klaus Gast äußerte seine Skepsis und glaubte, dass in der Hofstraße künftig viele bestehende Nutzungsmöglichkeiten im Erdgeschoss ausgeschlossen wären.
Trotz dieser Bedenken sind die neuen Regeln ein wichtiger Schritt, um die Altstadt von Weilheim weiterhin als lebendiges und attraktives Zentrum zu erhalten und für zukünftige Generationen zu sichern.
– NAG