Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil zur Zinsberechnung für Prämiensparverträge entschieden. Seit Jahren sind diese Verträge ein Streitpunkt zwischen Sparkassen, Volksbanken und Verbrauchern. Dabei geht es vor allem um die Möglichkeit der Geldhäuser, die Zinssätze einseitig zu ändern.
Prämiensparverträge sind Sparprodukte, bei denen Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine Prämie erhalten. Diese Prämie steigt in der Regel mit der Laufzeit des Vertrags. Die Verträge wurden in den 90er und 2000er Jahren von Sparkassen und Volksbanken angeboten.
Die umstrittenen Klauseln in vielen dieser Verträge erlaubten es den Banken, die Zinsen zum eigenen Vorteil anzupassen. Verbraucherzentralen stellten fest, dass Sparer dadurch im Durchschnitt etwa 4.000 Euro an Zinsen verloren haben.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs sollte Klarheit darüber schaffen, wie die Zinsen für diese Produkte berechnet werden sollen. In den letzten Jahren haben verschiedene Gerichte unterschiedliche Modelle zur Zinsberechnung vorgeschlagen. Die endgültige Festlegung durch den BGH wird daher richtungsweisend sein.
Es gibt etwa 1,1 Millionen Prämiensparverträge in Deutschland, aber viele davon wurden bereits gekündigt. Die Verbraucherzentralen führen Musterfeststellungsklagen, um die Rechte der Verbraucher durchzusetzen.
Das Urteil des BGH wird eine allgemeine Tendenz vorgeben, die Verbraucher müssen ihre Ansprüche jedoch individuell bei ihren Banken geltend machen. Es ist wichtig, dass Ansprüche rechtzeitig angemeldet werden, um eine Verjährung zu vermeiden.
Die Entscheidung des BGH zu den Musterklagen wird daher weitreichende Auswirkungen auf Prämiensparer und Banken haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Geldinstitute auf das Urteil reagieren und ob sie die Ansprüche der Verbraucher anerkennen werden. – NAG