Der Prozess um die illegalen Baggerarbeiten im Rappenalptal bei Oberstdorf hat die Gemeinde tief erschüttert. Die beiden Alpmeister von zwei Alpgenossenschaften stehen vor Gericht, angeklagt wegen vorsätzlicher Zerstörung eines schutzbedürftigen Wildbachs. Die Behörden haben die Bauarbeiten eindeutig als nicht genehmigungsfähig eingestuft, da das Gebiet streng geschützt ist.
Hintergrund dieser tragischen Ereignisse waren die Bemühungen, Hochwasserschäden zu beseitigen. Doch anstatt die Natur zu schützen, wurden durch die unautorisierten Maßnahmen massive Schäden verursacht. Der Rappenalpbach wurde auf einer Länge von 1,6 Kilometern kanalisiert, entgegen einer vorherigen Absprache mit dem Landratsamt Oberallgäu.
Die Alpbauern stehen nun nicht nur unter strafrechtlicher Verantwortung, sondern auch unter dem Druck der Naturschützer. Diese fordern weitere Renaturierungsarbeiten, um die Flora und Fauna im Rappenalptal wiederherzustellen. Experten warnen, dass es Jahre dauern wird, bis sich die Natur von den Eingriffen erholt hat.
Die Kosten für die Wiederherstellung des Wildbachs belaufen sich auf 860.000 Euro, eine finanzielle Belastung für die Genossenschaften. Das Gerichtsverfahren soll fünf Tage dauern, mit einem möglichen Urteil am 9. August. Die Gemeinde hofft auf Gerechtigkeit und eine Wiedergutmachung für diese verheerenden Umweltschäden, die das Rappenalptal schwer getroffen haben. – NAG