Wolf zum Abschuss freigegeben – Ausnahme im Landkreis Aurich
Die Entscheidung des Landkreises Aurich, einen Wolf zum Abschuss freizugeben, sorgt für Aufsehen. Hintergrund sind mehrere Vorfälle von Schafsrisse, die an einem Deich in Ostfriesland aufgetreten sind. Als Reaktion auf ein „wiederkehrendes problematisches Rissverhalten“ erhielt die Landkreisverwaltung die Genehmigung, das Raubtier zu erlegen. Ein Gutachter bestätigte die Risse an dem Deich, die seit Mitte Juni an drei Tagen auftraten.
Der genaue Ort der Vorfälle wurde nicht bekannt gegeben, und es bleibt unklar, ob es sich um denselben Wolf handelt, der kürzlich auf der Insel Norderney gesichtet wurde, die zum Landkreis gehört. Die Ausnahmegenehmigung sieht vor, dass der Wolf bis zum 21. Juli abgeschossen werden kann, was einem beschleunigten Verfahren entspricht.
Einschätzung der Situation
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg prüfte das Schnellabschussverfahren und bestätigte die Rechtmäßigkeit im Auricher Fall. Die Entscheidung wurde unter Berücksichtigung des wiederkehrenden Rissverhaltens getroffen, da weitere ernste Schäden erwartet werden. Neben den wirtschaftlichen Konsequenzen für den Deichschäfer gefährden die Nutztierrisse auch die Deichsicherheit und somit den Küstenschutz.
Umweltminister Christian Meyer betonte die Notwendigkeit von Schnellabschüssen, um die wirtschaftlichen Schäden einzudämmen. Niedersachsen strebt eine Fortführung der Maßnahme noch im Herbst an. Der Erhaltungszustand des Wolfes in Niedersachsen sei ausreichend, und die Wahrscheinlichkeit, den richtigen Wolf zu treffen, steige durch die beschleunigten Abschüsse.
Dieser Schritt unterstreicht die Anpassung der Vorgehensweise im Umgang mit problematischem Wolfsverhalten und verdeutlicht das Bemühen, die Balance zwischen Naturschutz und Schutz der Weidetiere zu wahren.
– NAG