Ungewisse Zukunft des Wolfs im Kreis Aurich – Aussetzung der Abschussgenehmigung bleibt bestehen
Die Frage, ob der Wolf im Landkreis Aurich erlegt werden darf oder nicht, bleibt vorerst unbeantwortet. Die Genehmigung zum Abschuss des Raubtiers, das für den Tod mehrerer Deichschafe in Neßmersiel und Hilgenriedersiel verantwortlich gemacht wird, ist weiterhin ausgesetzt. Die Landkreisverwaltung befindet sich in einer Warteposition, da eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht, wie Kreissprecher Lennart Adam bestätigt.
Der Streit um die Abschussgenehmigung begann letzte Woche, als der Landkreis Aurich die Sondererlaubnis aussprach. Wenig später wurde ein Eilantrag gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Bis zur Entscheidung des Gerichts werden jedoch keine Maßnahmen zur Vollstreckung durchgeführt. Der Wolf darf vorerst nicht getötet werden, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat.
Die Genehmigung für den Abschuss gilt als Reaktion auf wiederholte Angriffe des Wolfs auf Schafe an der Nordseeküste. Die Landkreisverwaltung betonte, dass das wiederkehrende problematische Rissverhalten des Tieres ernste wirtschaftliche Schäden für die Tierhalter verursacht und die Deichsicherheit gefährden könnte. Schafe auf den Deichanlagen sind entscheidend für den Schutz vor Deichbrüchen und müssen daher erhalten bleiben. Die Abschussgenehmigung war auf einen Kilometer Umkreis um die betroffene Weide beschränkt und lief bis zum 21. Juli.
Die Zukunft des Wolfs im Kreis Aurich bleibt also ungewiss, da die gerichtliche Entscheidung noch aussteht. Die Aussetzung der Abschussgenehmigung wirft die Frage auf, wie mit problematischen Wölfen umgegangen werden soll, die ernste Schäden verursachen und die Sicherheit der Bevölkerung gefährden. Die Entscheidung des Gerichts wird daher mit Spannung erwartet.
– NAG