In den letzten Monaten wurde im Kirner Land eine lang drängende Ungerechtigkeit zunehmend offensichtlich. Trotz seit September 2022 in Kraft getretener neuer Landesvorgaben für Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrführungen hat sich in dieser Region lange nichts bewegt. Während die Wehrführer in benachbarten Verbandsgemeinden wie Bad Kreuznach monatlich bis zu 120 Euro sowie ihre Stellvertreter mit 60 Euro entlohnt werden, sah die Realität im Kirner Land düster aus. Hier mussten die Wehrführer mit lediglich 40 Euro auskommen, und Stellvertreter gingen gänzlich leer aus.
In einem Bereich, der oft von Ehrenamtlichkeit geprägt ist, hat sich die Verwaltung anscheinend über Jahre hinweg erfolgreich geweigert, diese offensichtliche Ungleichheit in der Bezahlung zu adressieren. Trotz der anhaltenden Ignoranz gegenüber der berechtigten Forderung nach einer gerechteren Vergütung für diejenigen, die das Wohl der Gemeinde im Blick haben, gibt es nun eine kleine, aber bedeutende Fortschritt.
Eine erste Verbesserung
In der neuen Haushaltssatzung des Kirner Landes wurde nun endlich beschlossen, die Aufwandsentschädigung für die Wehrführer auf 80 Euro anzuheben. Heute erfolgt die offizielle Verabschiedung dieser Satzung. Auch wenn dies eine Verdopplung der bisherigen Zahlungen darstellt, sind die 80 Euro immer noch ein weit entferntes Ziel im Vergleich zu den wesentlich höheren Beträgen, die Wehrführer in anderen Verbandsgemeinden erhalten.
Trotz der späten Einsicht der Verwaltung ist diese Entscheidung ein erstes Zeichen der Bewegung in die richtige Richtung. Man könnte sagen, es ist besser spät als nie, auch wenn viele sich gewünscht hätten, diese Anpassung wäre schon viel früher passiert. Die Aufwandsentschädigungen waren überfällig, und die Realität der Feuerwehrleute in der Region ist weiterhin unzureichend gewürdigt.
Ein weiterer Schritt notwendig
Die bisherigen Veränderungen sind zwar ein positives Zeichen, doch das Kirner Land steht immer noch vor der Herausforderung, die volle Gleichbehandlung in der Bezahlung für Wehrführer und deren Stellvertreter zu erreichen. Die Tatsache, dass die nun fixierten Aufwandsentschädigungen lediglich einen Bruchteil dessen darstellen, was in anderen Regionen der Fall ist, könnte potenziell dazu führen, dass talentierte und engagierte Bürger sich weniger in den Dienst der Feuerwehr stellen.
Die Verantwortlichen sind nun aufgerufen, nicht nachzulassen und weitere Verbesserungen zu forcieren. Ziel sollte es sein, die Aufwandsentschädigungen zeitnah an die Höhe anderer Gemeinden anzupassen, um eine faire und angemessene Wertschätzung für die Leistungen der Feuerwehrleute zu gewährleisten. Der Spruch „Ein Tropfen auf den heißen Stein“ beschreibt die bisherige Lage perfekt. Jetzt müssen die Entscheider die Gelegenheit nutzen, diese positive Entwicklung nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern als Beginn einer nachhaltigen und fairen Vergütungspolitik zu betrachten.