Baden-WürttembergStuttgart

Neues Rettungsdienstgesetz: Schnellere Hilfe dank klarer Fristen in BW

Der baden-württembergische Landtag hat am [Datum] in Stuttgart ein innovatives Rettungsdienstgesetz verabschiedet, das die Planungsfrist für den Eintreffens von Rettungsmitteln auf zwölf Minuten festlegt und durch ein modernes telenotärztliches System eine schnellere und effektivere Hilfe in Notfällen gewährleisten soll.

(Bild: FooTToo/Shutterstock)Stuttgart (IM BW) – Der baden-württembergische Landtag hat kürzlich eine wegweisende Neufassung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Dieses innovative Gesetz stellt eine bedeutende Verbesserung für die Notfallversorgung in der Region dar und zeigt, wie moderne Ansätze die Rettungsdienste verändern können.

Verkürzung der Ankunftszeiten: Ein wichtiger Schritt

Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Festlegung einer einheitlichen Planungsfrist von zwölf Minuten für das Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Notfallort. Dieser präzise Zeitrahmen ersetzt die bisherige Spanne von zehn bis 15 Minuten und soll sicherstellen, dass die Bevölkerung in akuten Notlagen schnellstmöglich Hilfe erhält. Die Verlässlichkeit in der Notfallversorgung wird damit erheblich gesteigert.

Die Rolle der Prähospitalzeit

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die Berücksichtigung der Prähospitalzeit. Damit ist die Zeit gemeint, die benötigt wird, bis ein Notfallpatient in einer geeigneten Klinik behandelt wird. Dies ist besonders relevant für schwerwiegende Notfälle, in denen jede Minute zählt. Zukünftig können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter auch bestimmte medizinische Maßnahmen eigenständig vornehmen, um die Verzögerungen zu minimieren.

Einführung des telenotärztlichen Systems

Um die Versorgung vor Ort weiter zu verbessern, wird ein zeitgemäßes telenotärztliches System eingeführt. Innenminister Thomas Strobl betont die Wichtigkeit dieser Entwicklung: „Wir wollen, dass die Menschen im Notfall schnellstmöglich Hilfe bekommen.“ Bei diesem System können Notärzte aus der Ferne die Behandlung steuern und nötige Maßnahmen, wie die Verabreichung von Schmerzmitteln, anordnen. Geplant sind Pilotstandorte in Ludwigsburg und Freiburg, die sich optimal für diese digitale Lösung eignen.

Finanzierungsstruktur bleibt bestehen

Das neue Gesetz lässt die bewährte Finanzierungsstruktur des Rettungsdienstes unangetastet. Die Finanzierung erfolgt weiterhin durch Investitionsförderungen des Landes sowie durch Benutzungsentgelte der Krankenkassen. Besonders die Baumaßnahmen des bodengebundenen Rettungsdienstes profitieren von dieser Regelung, und auch die Berg- und Wasserrettungsdienste finden Berücksichtigung.

Positive Resonanz des DRK

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Baden-Württemberg hat das neue Gesetz überzeugt. In einer offiziellen Mitteilung wird das novellierte Gesetz als eines der innovativsten in Deutschland hervorgehoben und als großer Schritt zur Weiterentwicklung der Rettungsdienste angesehen. Diese positive Bewertung zeigt, dass die gesetzlichen Anpassungen auf breite Zustimmung stoßen und die Hoffnung auf eine zeitgemäße Notfallversorgung wächst.

Insgesamt stellt die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes nicht nur eine Reaktion auf bestehende Herausforderungen dar, sondern setzt auch neue Standards für die medizinische Versorgung in Notfallsituationen. Mit der Implementierung modernster Technologien wird Baden-Württemberg zu einem Vorreiter in der Notfallversorgung, was letztlich der gesamten Bevölkerung zugutekommt.

NAG

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