Die Situation der Notfallversorgung im Kreis Calw wird kritischer als je zuvor! Ein wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts bezüglich der Sozialversicherungspflicht von Poolärzten zwingt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) dazu, drastische Maßnahmen zu ergreifen. Acht von insgesamt 115 Notfallpraxen im Land wurden geschlossen, sechs teilweise – und nun drohen weitere Schließungen! Unter den betroffenen Standorten kann auch Calw bald nicht mehr auf seine Notfallpraxis zählen, während ähnliche Pläne für Herrenberg und Neuenbürg aufgestellt werden.
Die erneute Änderung zur ärztlichen Bereitschaftsversorgung lässt besorgte Stimmen laut werden. Die Landräte aus Böblingen und Calw, Roland Bernhard und Helmut Riegger, schlagen Alarm: Sie warnen vor einer Überlastung der Notaufnahmen, sollte die geplante Schließung weiterer Praxen tatsächlich umgesetzt werden! Riegger beklagt die drohenden Auswirkungen auf die ländlichen Gebiete: „Wir brauchen zwei funktionierende Notfallstandorte!“ Die Situation könnte zu einer drastischen Zunahme der Patienten in den bereits überlasteten Notaufnahmen führen, die jedes Jahr über 160.000 Notfälle behandeln. „Die ambulante Notfallversorgung ist massiv unterfinanziert“, so ein weiterer besorgter Protagonist. Der Appell an die Bundesgesundheitsminister ist bislang ungehört verhallt.
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