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Haftungsstreit nach Seebrücken-Unfall: Mutter fordert Schadenersatz

Mutter klagt nach dem Sturz ihres zweijährigen Sohnes von einer Seebrücke auf Usedom vor dem Landgericht Stralsund auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 35.000 Euro, nachdem sie sich beim Versuch, ihn zu retten, schwer verletzt hat, und wirft der Gemeinde vor, die Seebrücke sei unsicher gebaut gewesen.

Stralsund/Zinnowitz – Ein Vorfall, der sich während eines Urlaubs auf der malerischen Insel Usedom ereignete, sorgt derzeit für Aufmerksamkeit vor dem Landgericht Stralsund. Im Mittelpunkt steht ein zweijähriger Junge, der vor mehr als drei Jahren von einer Seebrücke gefallen ist. Seine Mutter, die damals 34 Jahre alt war und aus dem Landkreis Barnim in Brandenburg stammt, erhebt nun eine Klage auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 35.000 Euro gegenüber der Gemeinde Zinnowitz. Sie selbst hatte sich bei dem Versuch, ihren Sohn zu retten, schwer verletzt.

Der Vorfall fand am 22. Juli 2021 statt, als die Mutter mit ihren beiden Söhnen die Seebrücke betrat. Berichten zufolge wollte sie ein Familienfoto schießen. Während des Geschehens fiel der jüngere Sohn, so die Schilderung der Mutter, weil er sich hinunterhockte und das Gleichgewicht verlor. Sie widerspricht jedoch Informationen, wonach das Kind auf dem Geländer platziert worden sein soll. Der Junge blieb unverletzt, während die Mutter durch ihren Sprung nach unten mehrere Brüche, insbesondere im linken Sprunggelenk, erlitt.

Hintergründe des Vorfalls

Die Seebrücke, von der der Junge fiel, führt in einer Höhe von etwa fünf Metern über das Wasser. Polizeiberichten zufolge war das Wasser an dieser Stelle nicht sehr tief. Nach dem Sturz wurden sowohl Mutter als auch Sohn von Rettungskräften geborgen und ins Krankenhaus gebracht, wobei die Mutter mit schweren Verletzungen kämpfte.

In der Klage macht die Mutter geltend, dass die Seebrücke und insbesondere das Geländer nicht ausreichend sicher gewesen seien. Sie sieht die Gemeinde in der Verantwortung, da die baulichen Gegebenheiten nach ihrer Meinung nicht dem Sicherheitsstandard entsprachen. Neben den 35.000 Euro fordert sie zusätzlich entstehende Kosten von über 2.000 Euro, die für Medikamente, orthopädische Hilfsmittel und die Unterstützung im Haushalt aufgewendet wurden. Des Weiteren möchte sie eine finanzielle Regelung für die Zukunft erwirken, falls sich ihr Gesundheitszustand verschlechtern sollte.

Reaktionen und rechtliche Auseinandersetzungen

Die Gemeinde Zinnowitz weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Seebrücke sicher sei. Zudem wird behauptet, dass eine Mitverantwortung der Mutter vorliegt, da sie nicht ausreichend auf ihre Kinder aufgepasst habe. In der Verteidigung heißt es, dass die Verletzungen der Mutter möglicherweise weniger schwerwiegend gewesen wären, hätte sie nicht sofort nach ihrem Sohn gesprungen, sondern erst über das Geländer geklettert, um im Anschluss herunterzuhangen und dann zu fallen.

Die Gerichtsverhandlung wird in der nächsten Zeit fortgesetzt, wobei eine Entscheidung voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt fallen wird. Solche Zivilverfahren sind oft langwierig und komplex, wodurch auch die abschließenden Urteile entsprechend auf sich warten lassen können.

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