Barnim

Rechtsfragen beim Online-Einkauf: Was tun bei mangelhaften Lebensmitteln?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat wichtige rechtliche Fragen zu Online-Lieferdiensten von Lebensmitteln beantwortet und dabei in einer Stichprobe die Qualität der Waren von drei Anbietern in Brandenburg untersucht, um Verbraucher über ihre Rechte bei mangelhaften Produkten zu informieren und auf die Herausforderungen beim Online-Einkauf hinzuweisen.

Die wachsende Popularität von Online-Lieferdiensten für Lebensmittel ändert die Art und Weise, wie Verbraucher ihre Einkäufe erledigen. Durch die einfache Auswahl von Lebensmitteln vom eigenen Sofa aus entfällt die Notwendigkeit, endlose Warteschlangen zu ertragen oder schwere Einkaufstaschen nach Hause zu schleppen. Dennoch bringt diese Bequemlichkeit auch neue Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich der Qualität und rechtlichen Ansprüche bei mangelhafter Ware.

Rechtliche Ansprüche bei mangelhafter Ware

Die Juristin Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erläutert die Rechte der Verbraucher:innen. „Kund:innen haben das Recht auf einwandfreie Ware“, betont sie. Bei Mängeln, wie beschädigten oder verdorbenen Lebensmitteln, sollten diese schnell reklamieren. Händler sind verpflichtet, mangelhafte Produkte zu ersetzen oder die Kosten zu erstatten. Eine Rückerstattung lediglich als Gutschrift für zukünftige Käufe ist in solchen Fällen nicht zulässig.

Test der Lieferdienste

Im Rahmen einer Untersuchung prüfte die VZB die Qualität von Lebensmittellieferungen bei drei Anbietern in Brandenburg: Flink, Combi und Knuspr. Bei den Bestellungen stellte sich heraus, dass in einem Fall ein Joghurtbecher geplatzt war und die Heidelbeeren verteilt wurden. Reinke berichtete eine reibungslose Abwicklung der Reklamation und Erstattung.

Widerrufsrecht bei Online-Lebensmittelbestellungen

Ein häufiges Missverständnis betrifft das Widerrufsrecht. Verbraucher:innen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von ihrem Kauf zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt für Lebensmittel. So sind frisch verderbliche Waren wie Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch von diesem Recht ausgeschlossen, da sie nicht erneut verkauft werden können, sobald sie geöffnet oder geliefert wurden.

Bewertung der Lebensmittellieferungen

Die VZB stellte außerdem fest, dass gelegentlich Schwierigkeiten bei der Lieferung in ländliche Gebiete auftreten. Häufig sind dort hohe Mindestbestellwerte erforderlich oder bestimmte Postleitzahlen werden nicht beliefert. Auch die Verfügbarkeit von Produkten kann variieren; Verbraucher:innen sollten sich bewusst sein, dass Änderungen an ihrer Bestellung, die nachträglich vorgenommen werden, als neues Angebot gelten und nur angenommen werden müssen, wenn sie dies wünschen.

Regulierung und Dokumentation von Beschwerden

Die Überwachung von Lebensmittelsicherheitsstandards liegt in der Verantwortung der Lebensmittelüberwachungsbehörden in den einzelnen Bundesländern, die Beschwerden der Verbraucher:innen nachgehen können. Bei ernsthaften Problemen sollten Umstände sorgfältig dokumentiert werden, idealerweise mit Fotos, um der zuständigen Stelle die Überprüfung zu erleichtern.

Anlaufstellen für Verbraucher:innen

In Brandenburg können Verbraucher:innen Beschwerden direkt bei der VZB oder bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung einreichen. Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale eine Beratung an, um individuelle Fragen zu Ernährung, Kennzeichnung und Verpackungen zu klären. Annett Reinke schließt mit dem Hinweis auf das bundesweite Lebensmittel-Forum, über das Verbraucher:innen kostenfrei Informationen zu ihren Anliegen erhalten können.

NAG

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