Vor über drei Jahren ereignete sich ein schockierender Vorfall auf der malerischen Insel Usedom, der nun vor dem Landgericht Stralsund verhandelt wird, und dieser Fall hat seither für großes Aufsehen gesorgt. Im Fokus steht ein zweijähriger Junge, der von einer Seebrücke fiel. Während er unverletzt blieb, wurde seine Mutter schwer verletzt, als sie ihm hinterhersprang. Die Mutter, die zu diesem Zeitpunkt 34 Jahre alt war und aus dem Landkreis Barnim in Brandenburg stammt, fordert nun Schadensersatz in Höhe von mindestens 35.000 Euro von der Gemeinde Zinnowitz.
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 22. Juli 2021, als die Mutter mit ihren beiden Söhnen, von denen der ältere auch bei der incident war, die Seebrücke betrat. Der Zweck des Ausflugs war ein geplantes Urlaubsfoto. Während die Mutter angibt, dass ihr jüngerer Sohn das Gleichgewicht verlor und durch das Geländer rutschte, gibt es Berichte, dass das Kind für das Foto auf die Brüstung gesetzt worden sei, was zu unterschiedlichen Darstellungen des Geschehens führt. Die Mutter versichert jedoch, dass dies nicht der Fall war.
Der Sturz und seine Folgen
Der dramatische Sturz des Kindes ließ die Mutter keine andere Wahl, als ihm hinterherzuspringen, was zu mehreren schweren Verletzungen führte, darunter Brüche des linken Sprunggelenks. Die Seebrücke, auf der der Vorfall geschah, führt etwa fünf Meter über dem Wasser, welches laut damaliger Polizeiangaben an dieser Stelle nicht sehr tief war. Sowohl die Mutter als auch der Junge mussten von Rettungskräften geborgen und in eine Klinik gebracht werden. Auch der Zustand der Brücke wird nun in Frage gestellt.
Die Mutter weist darauf hin, dass das Geländer der Seebrücke nicht sicher genug gewesen sei und fordert daher von der Gemeinde eine Entschädigung. Daneben macht sie zusätzliche Kosten von über 2000 Euro geltend, für Ausgaben, die durch Medikamente, orthopädische Hilfsmittel und eine Haushaltshilfe entstanden sind. Zudem erhält die Klage auch den Zusatz, dass für die Zukunft eventuell weitere finanzielle Unterstützung notwendig sein könnte, falls sich ihr Zustand verschlechtern sollte.
Die Sichtweise der Gemeinde
Auf der anderen Seite steht die Gemeinde Zinnowitz, die die Vorwürfe gegen die Sicherheit der Seebrücke vehement zurückweist. Ihr Argument ist, dass die Brücke ordnungsgemäß konstruiert sei und die Mutter eine Mitschuld an dem Vorfall trage. Sie hätten der Meinung, dass die Verletzungen der Mutter weniger gravierend ausgefallen wären, wenn sie die Situation anders angegangen wäre, beispielsweise indem sie über das Geländer geklettert wäre, anstatt direkt zu springen. Die Gemeinde sieht also sowohl das Verhalten der Frau als auch die Konstruktion der Brücke als nicht fehlerhaft an.
Das Gericht hat keine festgelegte Frist für das Urteil, was in Zivilsachen üblich ist, daher könnte eine richterliche Entscheidung wohl zu einem späteren Termin verkündet werden. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht diesen emotionalen und rechtlich komplexen Fall entscheiden wird.
Dieser Vorfall ist nicht nur ein bedauerlicher Unfall, sondern wirft auch wichtige Fragen zur Sicherheit öffentlicher Bauwerke auf und stellt die Verantwortlichkeiten von Gemeinden in solchen Fällen in Frage. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für ähnliche Fälle in der Zukunft haben.