Stralsund/Zinnowitz. Ein sonniger Traum endete in einem Albtraum! Im Juli 2021 wollte die Mutter Sandra S. aus dem Landkreis Barnim mit ihren zwei Söhnen – einem zehnjährigen und einem zwei Jahre alten – das perfekte Foto auf der Zinnowitzer Seebrücke knipsen. Doch was als unbeschwertes Familienerlebnis begann, verwandelte sich in eine Tragödie, als sich der Kleinste zwischen den Streben der Brücke wiederfand und plötzlich ins Wasser stürzte. Die Mutter sprang panisch hinterher und verletzte sich schwer! Ein Rettungshubschrauber brachte sie sofort ins Klinikum Greifswald, wo sich herausstellte, dass das Abenteuer bitterböse endete.
Jetzt, drei Jahre nach diesem schockierenden Vorfall, steht Sandra S. vor Gericht und klagt gegen die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz. Sie ist fest überzeugt, dass die Sicherheitsvorkehrungen auf der Seebrücke unzureichend waren. Ihr Anwalt legt dar, dass das ein Meter hohe Geländer mit nur drei Querbalken für kleine Kinder völlig ungeeignet ist und ein „Durchrutschen“ gefördert wird. Eine gefährliche Falle für ahnungslose Eltern und deren spielende Kinder!
Anwalt der Klägerin: Sicherheit auf der Seebrücke unzureichend
Schmerzensgeld von mindestens 35.000 Euro sowie 2.000 Euro für Behandlungskosten verlangt die Klägerin von der Gemeinde! Doch die Gemeinde weicht zurück und sieht keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht, wie der Kurverwalter Carsten Nichelmann im Prozess klarstellte. Die Aussicht auf einen Vergleich schwindet, die Fronten verhärten sich.
Richterin Irina Bonin dämpft die Hoffnung der Klägerin und ihres Anwalts. Erneut machte sie klar, dass ein Steg nicht als Spielplatz für Kinder gedacht ist. „Eltern müssen ihre kleinen Sprösslinge im Blick haben“, mahnte sie. Es könne niemals eine vollkommene Sicherheit gewährleistet werden, gerade bei so unberechenbaren und kleinen Wesen wie Zweijährigen. Dramatische Worte, die die Verantwortung der Eltern unterstreichen!
Normen der Landesbauordnung stehen fest
Die juristischen Klärungen drehen sich auch um die technischen Normen. Die Gemeinde argumentiert vehement, dass die Zinnowitzer Seebrücke, die vor 30 Jahren erbaut wurde, den landesgesetzlichen Vorschriften von Mecklenburg-Vorpommern entspricht. „Die Bauordnung bewahrt den Status quo“, bekräftigte der Anwalt der Gemeinde. Es gibt keine Notwendigkeit für eine nachträgliche Anpassung!
Erstaunlicherweise gab es seit dem schrecklichen Vorfall keinen weiteren Unfall mit Kindern auf der beliebten Seebrücke, die gerade ihren 30. Geburtstag feierte. Carsten Nichelmann zeigt sich optimistisch, was das bevorstehende Urteil betrifft.
Quelle: Tilo Wallrodt