Verwaltungsgerichtshof prüft bayerische Wolfsverordnung
Die Diskussion um die bayerische Wolfsverordnung nimmt Fahrt auf, nachdem ein Gutachten des Bundestags Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit aufkommen ließ. Die umstrittene Verordnung erlaubt in Bayern die Tötung von Wölfen, die für Schäden an Nutztieren verantwortlich gemacht werden. Doch kritisierende Stimmen behaupten, dass die Beweislage für solche Zuordnungen oft unklar ist.
Der Verwaltungsgerichtshof wird nun darüber entscheiden, ob die bayerische Wolfsverordnung gegen geltendes Bundes- und EU-Recht verstößt. Dieser Fall betrifft nicht nur Tier- und Naturschützer, sondern hat auch Auswirkungen auf die Landwirte in der Region, die regelmäßig mit Wolfsangriffen auf ihre Nutztiere konfrontiert sind. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Wölfen in Bayern haben.
Laut Angaben des Landesamts für Umwelt gibt es derzeit in Bayern zehn Regionen, in denen sich standorttreue Wölfe aufhalten. Trotzdem wurden seit Mai nur drei Risse dokumentiert, die zweifelsfrei Wölfen zugeordnet werden konnten. Unter anderem wurden Ende Juni zwei tote Ziegen im Landkreis Rhön-Grabfeld und Mitte Mai ein totes Schaf desselben Landkreises gefunden.
– NAG