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Bayerische Wolfsverordnung: Regierung plant umstrittene Rückkehr

Die bayerische Staatsregierung hat trotz eines Gerichtsentscheids, der die Wolfsverordnung aufgrund formaler Mängel für unwirksam erklärte, beschlossen, das umstrittene Regelwerk unverändert wieder in Kraft zu setzen, was Umweltschützer zu rechtlichen Schritten auffordert und die Diskussion über den Umgang mit Wölfen in Bayern weiter anheizt.

Die bayerische Wolfsverordnung im Fokus der Kontroversen

Die Diskussion um den Schutz von Wölfen in Bayern gewinnt an Intensität, da die Staatsregierung plant, eine umstrittene Wolfsverordnung erneut in Kraft zu setzen. Diese Entscheidung erfolgte nach einem Gerichtsverfahren, in dem die Verordnung aufgrund formaler Mängel für nichtig erklärt wurde. Nun sieht die Staatsregierung keinen Grund zur inhaltlichen Überarbeitung und möchte dennoch den bestehenden rechtlichen Rahmen aufrechterhalten.

Unmut unter Umweltschützern

Vertreter des Bund Naturschutz in Bayern äußern sich besorgt über die Vorgehensweise der Staatsregierung. Richard Mergner, der Vorsitzende des Vereins, erklärte, dass die neue Verordnung inhaltlich identisch mit der vorherigen sei und daher erneut rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen, sollte sie in der aktuellen Form verabschiedet werden. Mergner kritisierte, dass die Regierung nicht nur Zeit, sondern auch Steuergelder verschwende, indem sie eine rechtlich angreifbare Regelung eingeführt hat.

Inhalt der Wolfsverordnung

Die bayerische Wolfsverordnung erlaubt den Abschuss von Wölfen, wenn diese eine Gefährdung für Menschen oder die öffentliche Sicherheit darstellen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Wölfe wiederholt Menschen in unmittelbare Nähe von weniger als 30 Metern begegnen oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von 200 Metern um besiedelte Gebiete gesichtet werden. Außerdem ist ein Abschuss zulässig, um ernsthafte wirtschaftliche Schäden, insbesondere in der Landwirtschaft, abzuwenden.

Rechtliche Bedenken und wissenschaftliche Gutachten

Die Regelung sieht sich nicht nur der Kritik von Umweltschützern ausgesetzt. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zieht ebenfalls in Zweifel, ob die Verordnung mit bestehenden Bundes- und EU-Rechtsvorschriften im Einklang steht. Insbesondere wird angezweifelt, dass Wölfe zum Abschuss freigegeben werden dürfen, auch wenn keine eindeutigen Schäden an Weidetieren festzustellen sind, die ihnen eindeutig zugeordnet werden können.

Regionale Auswirkungen und Wahrnehmung

Insgesamt sind die Wölfe in Bayern in zehn festen Revieren anzutreffen. Laut dem Landesamt für Umwelt gab es seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai lediglich drei Risse von Nutztieren, die den Wölfen zugeschrieben werden können. Dies wirft die Frage auf, ob eine restriktive Regelung tatsächlich notwendig ist oder ob andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Betracht gezogen werden sollten.

Die bevorstehenden Schritte der bayerischen Staatsregierung in Bezug auf die Wolfsverordnung könnten nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeit der Regierung, einen verantwortungsvollen und angemessenen Umgang mit der Tierwelt in Bayern zu garantieren. Die Entwicklungen werden genau beobachtet werden, und Umweltschützer rechnen mit weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen.

NAG

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