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Einschränkung der Flugaktivitäten im Bayerischen Wald: Militärübung führt zu Flugverbotszone

Einfluss der Militärübung auf die lokale Flugliebhabercommunity

Die bevorstehende Militärübung im Bayerischen Wald hat nicht nur Auswirkungen auf den regulären Flugverkehr, sondern betrifft auch die Sport- und Modellfliegerei in der Region. Von Mittwoch, dem 10. Juli, bis zum Wochenende sowie in der kommenden Woche vom Montag bis Mittwoch, dem 17. Juli, sind private Flieger und Drohnen einem starken Flugverbot unterworfen.

Die Deutsche Flugsicherung hat eine Flugverbotszone eingerichtet, die sich östlich der Autobahn A3 zwischen Deggendorf und Passau bis Prackenbach im Nordosten und Wegscheid im Südosten erstreckt. Innerhalb dieses Gebiets sind alle Flüge, einschließlich Modellfliegerei und Drohnenflüge, strengstens untersagt. Lediglich Luftfahrzeuge, die an der Militärübung beteiligt sind, sowie Maschinen des Rettungsdienstes und der Polizei sind von diesem Verbot ausgenommen. Genehmigte Instrumentenflugregelungen sind nach Rücksprache mit der Flugverkehrskontrolle möglich.

Notwendigkeit von vorheriger Genehmigung und Strafmaßnahmen bei Verstößen

Die Deutschen Flugsicherung hat detaillierte Informationen zur vorübergehenden Flugverbotszone im Bayerischen Wald auf ihrer Website veröffentlicht. Jeder Pilot, unabhängig davon, ob er Drohnen oder Flugmodelle steuert, ist verpflichtet, sich vor dem Start über sogenannte NOTAMs (Bekanntmachungen für Luftfahrer) zu informieren. Ein Verstoß gegen Flugbeschränkungen ohne vorherige Genehmigung kann mit empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnisstrafen gemäß dem Luftverkehrsgesetz geahndet werden.

Während der Militärübung wird das Aufklärungsbataillon Freyung insbesondere mit Aufklärungsdrohnen trainieren. Die Bundeswehr betont jedoch, dass es aufgrund der Art der Übung zu keiner Geräuschbelästigung für die Bewohner in der Umgebung kommen wird.

NAG

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