In Hohenpeißenberg gibt es einen bemerkenswerten Vorfall: In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurden alle eingelegten Bauanträge abgelehnt – ein Ereignis, das in den letzten Jahrzehnten so noch nie vorkam. Bürgermeister Thomas Dorsch bezeichnete dies als „Premiere“, nachdem vier Bürger ihre Anträge zur Genehmigung vorgestellt hatten, die dann jedoch einstimmig abgelehnt wurden. Die Gründe für die Ablehnungen waren vielfältig und zeugen von einer strengen Beachtung der baurechtlichen Vorgaben seitens des Rates.
Der erste Antrag betraf den Neubau von fünf Einfamilienhäusern am Bschorrwald. Stefan Fischer, der Leiter des Bauamtes, stellte klar, dass bereits eine vorherige Bebauung mit vier Häusern existiert und die neuen Planungen eine für diese Gegend untypische Dichte aufweisen würden. Da im betreffenden Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, kam der Paragraf 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) zur Anwendung, der vorschreibt, dass sich neue Bauvorhaben in ihrer Art und Maß an die vorhandene Struktur anpassen müssen. Der Bauausschuss begleitete die Entscheidungen und empfahl letztlich die Ablehnung, da die geplanten Häuser in ihrer Kompaktheit nicht zu den bestehenden Bauten passten, und der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag.
Bauvorhaben in der Nordstraße
Ein weiterer Antrag wurde zur Transformation eines Speichers in der Nordstraße in ein Büro eingereicht. Hierbei stellte sich heraus, dass eine Genehmigung nicht nur die Nutzungsänderung, sondern auch Änderungen der Abstandsflächenregelungen erfordert hätte. Diese Regelungen sind entscheidend, um zu bestimmen, wie nah an der Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Das Bauamt empfahl auch hier, das Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Komplexität der erforderlichen Anpassungen zu umfangreich gewesen wäre. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einhellig zu.
Im dritten Fall handelte es sich um einen Vorbescheid für einen Anbau an ein Mehrfamilienhaus im Außenbereich von Hohenbrand. Der Plan sah vor, dass durch diesen Anbau zwei neue Wohneinheiten geschaffen werden sollten. Fischer erklärte, dass solche Bauvorhaben im Außenbereich generell schwierig bis unmöglich zu genehmigen sind, da sie nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind. Der Antrag offenbarte, dass es sich dabei um eine expansive Bebauung handeln würde, die die Fläche des bestehenden Gebäudes erheblich vergrößern würde. Bei der endgültigen Abstimmung schloss sich der Gemeinderat wieder der Ablehnung an.
Versiegelung durch Carport
Der letzte Antrag, den der Gemeinderat behandelte, war der Bau eines Carports. Der Antragsteller wollte eine ausdrückliche Genehmigung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Neu-Hetten“ einholen, um den Carport für seinen Wohnwagen zu errichten. Diese Fläche ist jedoch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der den Bau außerhalb der festgelegten Baugrenzen untersagt. Der Antragsteller verwies darauf, dass in der Umgebung bereits Carports existierten, jedoch betonte der Bürgermeister, dass eine Genehmigung für solche Bauvorhaben immer von einer speziellen Notwendigkeit abhängt. In diesem Fall sah das Bauamt die Gefahr der Versiegelung von zu viel Fläche und der möglichen Anregung weiterer ähnlicher Anträge, was letztlich auch hier zur einstimmigen Ablehnung führte.
Die Gesamtheit dieser Entscheidungen zeigt eine klare Richtung des Hohenpeißenberger Gemeinderates in Bezug auf Bauanträge: eine strikte Einhaltung der Gesetze und eine grundsätzliche Verpflichtung zur Integration neuer Bauvorhaben in die bestehende Umgebung. Dies könnte für die Bürger der Gemeinde sowohl Unterstützung als auch Frustration mit sich bringen, führt allerdings unweigerlich zu Fragen darüber, wie zukünftige Bauaktivitäten in dieser Region gestaltet und genehmigt werden können.