In Markt Schwaben, einem kleinen Ort in Bayern, sorgte ein Vorfall in einem Restaurant für größere Aufregung. Ein 52-jähriger Mann, der dort ein üppiges Mahl genossen hatte, war nicht in der Lage, die Rechnung zu begleichen. Doch dies war nur der Anfang seiner Probleme, denn die Situation eskalierte schnell in eine Bedrohung gegenüber dem Restaurantbesitzer.
Der Mann hatte sich bei seinem Besuch eine Suppe, ein Beilagenbrot, ein Hauptgericht sowie ein Weißbier und eine Cola bestellt. Mit einem Gesamtbetrag von rund 50 Euro war die Rechnung für Viele zu stemmen, aber für den Angeklagten war sie offensichtlich zu hoch. Daraufhin wandte sich der Wirt mehrmals an ihn, um die Zahlung zu verlangen, doch seine Versuche blieben fruchtlos.
Bedrohungen und Beleidigungen nach der Zechprellerei
Nach mehreren vergeblichen Anrufen des Wirts sah sich der 52-Jährige genötigt, in eine bedrohliche Rolle zu schlüpfen. Laut der Anklage beleidigte und bedrohte er den Wirt mehrfach, was die Angelegenheit noch dramatischer machte. Der Restaurantbesitzer erinnerte sich genau an ihre Gespräche: „Er meinte, er kommt nächste Woche vorbei und bringt das Geld“, schilderte er mit beklemmter Miene, „aber er kam niemals.“ Die Situation eskalierte, als der Angeklagte dem Wirt erklärte, dass er ihn umbringen wolle. Der Wirt, verzweifelt und verängstigt, sah sich gezwungen, Strafanzeige zu erstatten.
Im Gericht äußerte sich der Angeklagte bescheiden über die Vorwürfe und akzeptierte diese. Seine Anwältin betonte, dass es um mehr als nur um die Zechprellerei gehe. Der Richter wies darauf hin, dass sich der Mann zu dieser Zeit auf Bewährung befand und nun Gefahr lief, diese zu verlieren. Der Angeklagte gestand, an psychischen Problemen zu leiden, die ihn rückfällig gemacht hatten: „Ich rutsche immer wieder ab“, fühlte er sich offenbar nicht in der Lage, seine veralteten Verhaltensmuster abzulegen.
Gerichtsurteil mit deutlicher Geldstrafe
Die gerichtsmedizinische Untersuchung offenbarte nicht nur die zechprellerische Handlung, sondern auch zwei frühere Tankbetrüge des Mannes. Er gab zu, in einer schwierigen finanziellen Lage zu sein, und entschuldigte sich für sein Verhalten. Um dem Wirt eine Wiedergutmachung anzubieten, bot er 100 Euro an – was jedoch abgelehnt wurde. „Wir servieren Essen auf dem Tisch, das wir mit Liebe gekocht haben. Dieses Verhalten demotiviert“, erklärte der Wirt, während er seinen Unmut über das Angebot kundtat.
Die Staatsanwaltschaft sah die psychische Verfassung des Mannes als entscheidenden Faktor an und forderte eine Geldstrafe von 7040 Euro. Dies schien der Verteidigung des Mannes jedoch zu hoch, sie bat um eine reduzierte Tagessatzhöhe. Der Richter machte daraufhin deutlich, dass er das Vergehen nicht als geringfügig einstufen könnte, sondern die Schwere des Verhaltens anerkannte. Letztendlich wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 7920 Euro verurteilt, was 180 Tagessätzen zu jeweils 44 Euro entspricht.