Matthias B., ein ehemaliger Jura-Student mit rechtsextremen Verbindungen, kämpft vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um die Zulassung seines Referendariats in Bayern. Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg hatte 2020 seinen Antrag abgelehnt, da B. als charakterlich ungeeignet galt und sich durch seine aktive Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ sowie in der NPD anhaltend verfassungsfeindlich betätigt hatte. Zuvor war B. wegen seiner rechtsextremen Äußerungen, darunter der Hitlergruß, und seiner Körperverletzung verurteilt worden.
Obwohl der Freistaat Bayern ihm das Referendariat verwehrte, wurde B. 2022 in Sachsen zugelassen, allerdings mit strengen Auflagen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen lehnte zudem ab, dass B. unter dem Rechtsextremen Martin Kohlmann tätig werden könne. Der mittlerweile volljuristische Anwalt hat in zwei Instanzen gegen den Freistaat Bayern verloren und hofft nun auf eine Revision durch den Zweiten Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Ein dramatischer Fall, der die Grenzen zwischen Recht und Extremismus tangiert! Mehr dazu auf www.br.de.