Die Herausforderungen für Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien zeigen sich in einem aktuellen Fall aus Bayern, in dem ein Unternehmer aufgrund regulatorischer Hürden gezwungen ist, teuren Netzstrom zu beziehen.
Überraschende Hürden für nachhaltige Energie
In der bayerischen Gemeinde Langenbach kämpft Augustin Keller, Inhaber der Metzgerei Feinkost Keller, mit einem unvorhergesehenen Problem. Trotz der Installation einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach seines Unternehmens für umweltfreundlichen Strom sorgen sollte, sieht sich Keller gezwungen, in Zeiten höchsten Strombedarfs auf teuren Netzstrom zurückzugreifen. Ein Netzbetreiber schaltet bei Überlastung die gesamte Photovoltaikanlage ab, was die wirtschaftlichen Vorteile der Investition erheblich schmälern könnte.
Das Konzept der Eigenversorgung
Die von Keller installierte Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 216 Kilowatt war besonders darauf ausgelegt, den eigenen Strombedarf zu decken. Mit einer Jahresproduktion von rund 200.000 Kilowattstunden war es das Ziel, den Bezug von Netzstrom signifikant zu reduzieren. Diese umweltfreundliche Maßnahme sollte nicht nur Kosten einsparen, sondern auch einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Regulatorische Herausforderungen und deren Auswirkungen
Laut Bericht des bayerischen Rundfunks kam es dabei jedoch zu einer unschönen Überraschung. Bei Überlastung des Netzes durch zahlreiche Solaranlagen in Oberbayern schaltet das Überlandwerk Erding die PV-Anlage komplett ab – und nicht nur die Einspeisung. Dies hat zur Folge, dass die Metzgerei vor allem an ertragreichen Mittagsstunden, wenn der Sonnenschein am intensivsten ist, keinen eigenen Solarstrom mehr nutzen kann. Keller beschreibt die Situation als besonders belastend, da an sonnigen Tagen Zusatzkosten von bis zu 500 Euro entstehen können. Solche finanziellen Belastungen könnten das Überleben eines kleinen, mittelständischen Unternehmens gefährden.
Rechtslage und die Stimmen der Verbände
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht in diesen Fällen rechtliche Ansprüche auf Schadenersatz gegeben, wenn ein Netzbetreiber es versäumt, alternative Lösungen anzubieten. Das Energiewirtschaftsgesetz legt fest, dass die Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien Vorrang hat, und dieser Umstand sollte laut BSW auch von den entsprechenden Stellen berücksichtigt werden.
Ein Aufruf zur Veränderung
Keller hat bereits versucht, politische Unterstützung für sein Anliegen zu gewinnen, bislang jedoch ohne Erfolg. „Ich kämpfe weiter“, erklärt er entschlossen. Hinter seinem Vorhaben steht nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern auch der Wunsch, einen aktiven Beitrag zur Energiezukunft zu leisten. Es bleibt abzuwarten, ob sich an der rechtlichen Praxis in Bayern etwas ändern wird und ob Keller in Zukunft wirklich von seiner eigenen Stromproduktion profitieren kann.