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Tierhaltungskennzeichnung: Bayern verlängert Frist und plant neues Portal

In Bayern wurde bekannt gegeben, dass ein elektronisches Meldeportal zur Tierhaltungskennzeichnung in Entwicklung ist, da die Frist für die Meldung durch Schweinehalter bis zum 01.08.2024 näher rückt und eine Verlängerung der Meldefrist aufgrund fehlender Meldemöglichkeiten in vielen Bundesländern erforderlich ist.

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Herausforderung für die Tierhalter in Deutschland

Die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bringt zahlreiche Herausforderungen für die Landwirte in Deutschland mit sich. Vor allem in den Bundesländern, einschließlich Bayern, zeigt sich, dass viele Betriebe nicht wissen, wie sie die erforderlichen Meldungen rechtzeitig abgeben können. Die Unsicherheiten über die Zuständigkeiten und die fehlenden Meldeportale wirken sich negativ auf die Umsetzung des neuen Gesetzes aus.

Elektronisches Meldeportal in Planung

In Bayern hat sich das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) an die Öffentlichkeit gewandt. Es wurde bekannt gegeben, dass ein elektronisches Portal in Arbeit ist, um Tierhaltern die Meldung ihrer Haltungsstufen zu erleichtern. Dieses Portal soll eine zentrale Anlaufstelle für die Abgabe von Mitteilungen bieten und die Vergabe der erforderlichen Kennnummern unterstützen.

Die Wichtigkeit der Meldefrist

Gemäß dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sind alle Schweinehalter in Deutschland verpflichtet, bis zum 1. August 2024 ihre Haltungsstufen zu melden. Dieser rechtliche Rahmen soll mehr Transparenz für Verbraucher schaffen und fördert höhere Standards in der Tierhaltung. Die Frist rückt jedoch näher, und viele Landwirte fühlen sich unvorbereitet. Die Verzögerungen bei der Bereitstellung geeigneter Meldewege verstärken die Notwendigkeit einer Fristverlängerung, die nun für bayerische Betriebe in Aussicht gestellt wird.

Aktueller Status im Vergleich zu anderen Bundesländern

Während Bayern an der Verbesserung der Meldeinfrastruktur arbeitet, sind andere Bundesländer wie Niedersachsen und Baden-Württemberg bereits mit den Meldungen gestartet. Diese unterschiedlichen Fortschritte zeigen, wie wichtig eine einheitliche Vorgehensweise und klare Zuständigkeiten sind, um landesweit die Gegebenheiten zu harmonisieren und die beruflichen Verpflichtungen der Landwirte zu unterstützen.

Ausblick auf das Meldeportal

Das neue elektronische Meldeportal wird voraussichtlich auf der Website des LGL zur Verfügung stehen: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierschutz/tierhaltung_nutztiere/thkg/index.htm. Mit dieser digitalen Lösung könnte die Abgabe der Haltungsinformationen signifikant vereinfacht werden, was für viele Landwirte eine Entlastung darstellt. Die Implementierung dieses Portals wird entscheidend dafür sein, wie schnell und effektiv die neue Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden kann.

Gemeinschaft und Verantwortung

Insgesamt zeigt sich, dass die kommenden Monate entscheidend für die Tierhaltung in Deutschland sind. Die Erfassung von Haltungsstufen ist nicht nur eine bürokratische Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verantwortung und Glaubwürdigkeit in der Landwirtschaft. Die bevorstehenden Veränderungen erfordern von den Tierhaltern Anpassungsfähigkeit und ein gewisses Maß an Geduld, um sich im neuen Rahmen der Tierhaltungskennzeichnung zurechtzufinden.

NAG

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