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Tierschutzverein klagt Stadt Fulda an: Abschuss von Reh-Population auf Zentralfriedhof

Strafanzeige gegen Rehabschüsse – Tierschützer kämpfen für gewaltfreie Lösung

In einem bewegenden Anliegen hat der Tierschutzverein Rüsselheim aus Allmannshofen in Bayern die Stadt Fulda wegen vermeintlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Der Fokus liegt auf den geplanten Abschüssen einer Reh-Population, die sich auf dem Zentralfriedhof angesiedelt hat. Diese Entscheidung hat zu Empörung und Protesten geführt, untermauert von zwei Demonstrationen örtlicher Tierschützer.

Die Stadt Fulda plant die Bejagung der sieben Rehe, die im Frühjahr auf dem Friedhof lebten. Zwei Tiere wurden bereits vor Beginn der Setzzeit erschossen, und nun soll die Abschussaktion fortgesetzt werden. Der Tierschutzverein setzt sich vehement für eine gewaltfreie Lösung ein, wie beispielsweise die Umsiedlung der Tiere in eine Wildtierstation.

Die Vorstandsvorsitzende des Vereins, Doris Rauh, betont die Relevanz des Falls und erklärt, dass die gewaltsame Vorgehensweise der Stadt Fulda gegen die Rehe tierschutzwidrig sei. Ein Gerichtsurteil aus Stuttgart dient als Referenz, das besagt, dass Tiere nur im äußersten Notfall getötet werden dürfen, nachdem mildere Interventionen erfolglos waren.

Die Stadt Fulda hat die Strafanzeige entgegengenommen, aber noch keine offizielle Stellungnahme abgegeben. Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Fulda hat der Stadt die erforderliche Jagd- und Schießerlaubnis erteilt, die das Vorgehen rechtlich absichert. Pressesprecher Johannes Heller betont, dass diese Erlaubnis nur nach dem Einsatz milderer Maßnahmen erteilt wird, bevor der Abschuss als letztes Mittel kommt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Tierschützern und der Stadt Fulda entwickeln wird. Die Debatte über den Schutz von Wildtieren und die Abwägung mit menschlichen Interessen wird weiterhin kontrovers geführt, wobei die Tierschützer unbeirrbar auf eine gewaltfreie Lösung drängen.

NAG

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