Am fünften Tag des Mordprozesses gegen Leon D. wird die Anklage um zusätzliche Mordmerkmale erweitert. Oberstaatsanwalt Götz deutet an, dass Leon D.s narzisstische Persönlichkeit, sein Gefühl der Ausgegrenztheit und der Verlust des Selbstwerts als niedere Beweggründe für die Tat in Betracht gezogen werden. Ein psychologisches Gutachten soll am 24. Oktober vorgestellt werden, die Frage der Sicherungsverwahrung bleibt offen.
Eine Psychologin aus der Justizvollzugsanstalt berichtet von einem Krisengespräch mit Leon, bei dem er sich von einem Mitgefangenen bedroht fühlte. Obwohl er während des Gesprächs stabil wirkte, brachte sie zur Sprache, dass er die Geschehnisse als von sich abgespalten erlebte. Ein weiterer Psychologe, dessen Aussagegenehmigung Leon kurz vor der Verhandlung zurückgezogen hat, darf nicht aussagen.
Die Ermittlungen zeigen, dass Leon D. nach der Tat in Rebeccas Bett lag und eine bedeutende Blutspur hinterließ, während auch die Mordwaffe, ein blutbesuddeltes Messer, in der Küche gefunden wurde. Die Richterin erwägt, ob Herr D. sich äußern will, um seine Erinnerungen an die Tat zu teilen. Der Prozess wird am 24. Oktober um 9 Uhr fortgesetzt, dabei werden auch ein Kriminalpolizist und der forensische Psychiater gehört. Weitere Details zu den Entwicklungen sind hier nachzulesen.