Berchtesgadener Land

Landkreis Berchtesgadener Land: Neue Richtlinien für die Kindertagespflege in Kraft: Geldleistung auch bei Abwesenheit des Kindes

Neue Richtlinien zur Entlastung von Kindertagespflegern im Berchtesgadener Land

Angesichts des Personalmangels in der Kindertagesbetreuung hat der Landkreis Berchtesgadener Land beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Kindertagespfleger zu entlasten. Die neuen Richtlinien, die kürzlich verabschiedet wurden, sollen einen zusätzlichen Anreiz für die Kindertagespflege schaffen.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Geldleistungen bei vorübergehender Krankheit oder Abwesenheit eines betreuten Kindes. Kindertagespfleger sollen auch in solchen Fällen weiterhin finanziell unterstützt werden. Eine Regelung besagt beispielsweise, dass bei einer Abwesenheit eines Kindes über 20 aufeinanderfolgenden Betreuungstagen die Tagespflegemutter dies dem Kindertagespflegefachteam mitteilen muss.

Die Entscheidung für diese Maßnahmen fiel einstimmig in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Durch die Entlastung der Kindertagespfleger können diese sich besser auf ihre wichtige Aufgabe konzentrieren und gleichzeitig wird die Kontinuität in der Betreuung gewährleistet.

Die neuen Richtlinien sind bereits in Kraft getreten und zeigen somit das Engagement des Landkreises Berchtesgadener Land, die Kindertagespflege zu unterstützen und weiterhin qualitativ hochwertige Betreuung für die Kinder in der Region sicherzustellen.

NAG

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