Spätfolgen eines Angriffs: FU-Student muss Weiterhin Heftmaßnahmen ertragen
Ein tragischer Vorfall hat die Freie Universität Berlin im Februar erschüttert. Der jüdische Student Lahav Shapira wurde Opfer eines brutalen Angriffs, der als antisemitisch eingestuft wurde. Trotz seiner Rückkehr an die Uni bleibt der mutmaßliche Angreifer weiterhin von einem Hausverbot betroffen.
Der Vorfall fand im Ausgehviertel von Berlin-Mitte statt, als ein damals 23-jähriger Kommilitone Shapira krankenhausreif schlug, was zu schweren Knochenbrüchen führte. Die Staatsanwaltschaft stufte die Tat als antisemitisch ein und vermutete eine Verbindung zum Nahost-Konflikt.
Verlängerung des Hausverbots
Die Freie Universität verlängerte das Hausverbot für den mutmaßlichen Angreifer mehrmals, zuletzt bis zum 8. August 2024. Dieser Schritt dient dem Schutz der Universitätsmitglieder und kann laut einem Sprecher der Uni regelmäßig erneuert werden, um Sicherheit zu gewährleisten.
Als Reaktion auf den Angriff wurde das Berliner Hochschulgesetz verschärft, um es der Universität zu ermöglichen, Studierende bei schwerwiegenden Ordnungsverstößen zu exmatrikulieren.
Rechtliche Auseinandersetzung
Lahav Shapira hat die Freie Universität Berlin verklagt und argumentiert, dass die Hochschule nicht ausreichend gegen antisemitische Äußerungen vorgegangen sei, die letztendlich zu der gewalttätigen Tat führten. Er beruft sich auf Paragraf 5b des Berliner Hochschulgesetzes, der Universitäten zur Verhinderung von Diskriminierung verpflichtet, einschließlich antisemitischer Anfeindungen.
Medienberichten zufolge kehrte Shapira zwar wieder in die Universität zurück, jedoch unter der Bedingung, dass er von einem Sicherheitsmitarbeiter begleitet wird. Die Ermittlungen des Falls dauern noch an, und die Zukunft des mutmaßlichen Angreifers an der FU Berlin bleibt ungewiss.
– NAG