Das Bezirksamt Reinickendorf fordert Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung bis Anfang November einzureichen, um eine Bearbeitung vor dem 28. Februar 2025 sicherzustellen. Die Baumschutzverordnung schützt alle Laubbäume in Berlin, außer Obstbäume, vor Fällungen, die vorab genehmigt werden müssen, um Tiere, die in den Bäumen leben, zu schützen.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigungen soll die Anzahl, Art und den Umfang der betroffenen Bäume sowie den Grund für die beantragte Aktion enthalten. Maßnahmen wie das Entfernen von Totholz oder beschädigten Ästen ohne Genehmigung sind erlaubt, ebenso wie das Fällen von Ästen bis zu einem gewissen Durchmesser. Anträge sind an das Umwelt- und Naturschutzamt zu richten und werden gebührenpflichtig bearbeitet. Weitere Informationen finden sich auf www.berlin.de.