Berlin

Berlin CDU fordert hohe Bußgelder für Verstöße gegen Cannabisgesetz

Neue Vorschläge der Berliner CDU-Fraktion zur Cannabisgesetzgebung

Die Berliner CDU-Fraktion hat auf ihrer Klausur in Oberursel einen umfassenden Entwurf für einen Bußgeldkatalog vorgelegt, der Verstöße gegen das Cannabisgesetz bestrafen soll. Dieser Schritt wird als dringend notwendig erachtet, da Berlin auch drei Monate nach Verabschiedung des Gesetzes immer noch keine klaren Regeln zur Ahndung von Verstößen hat.

Ausgewogene Regelungen für mehr Rechtssicherheit

Die CDU-Fraktion unter Fraktionschef Dirk Stettner argumentiert, dass klare Regeln zur Gewährleistung von Rechtssicherheit notwendig seien. Besonders betont wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den potenziell schädlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums. Bußgelder sollen erhöht werden, insbesondere für Verstöße in der Nähe von Schulen, Kindergärten und anderen sensiblen Orten.

Hohe Bußgelder zum Schutz junger Menschen

Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass Personen, die in Anwesenheit von Minderjährigen Cannabis konsumieren, mit Bußgeldern von bis zu 1000 Euro belegt werden können. Weitere Verstöße, wie der Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen oder Kinderspielplätzen, sollen mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro geahndet werden. Es wird auch vorgeschlagen, dass die Sicherung von Cannabis und Anbauutensilien vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geahndet wird.

Regulierung und Strafen im Überblick

Der vorgeschlagene Bußgeldkatalog sieht Strafen für verschiedene Verstöße vor, z.B. 500 bis 1000 Euro für den Besitz von 25 bis 30 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung. Der Import von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern für den eigenen Gebrauch könnte mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Es ist geplant, dass der Bußgeldkatalog spätestens bis zum 1. September umgesetzt wird, um eine „Über-Liberalisierung“ zu verhindern.

Ausblick und Diskussion

Die Berliner CDU-Fraktion legt großen Wert darauf, dass die neuen Bußgelder eine ausgewogene Balance zwischen Befürwortern und Gegnern der Cannabis-Liberalisierung darstellen. Es wird betont, dass die Maximalhöhen der Bußgelder nicht zwingend ausgeschöpft werden müssen, aber dennoch spürbar hoch angesetzt werden sollten.

Insgesamt zeigt der vorgelegte Bußgeldkatalog der Berliner CDU-Fraktion eine klare Haltung zur Regulierung und Ahndung von Cannabis-Verstößen in der Hauptstadt.

NAG

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