Die bevorstehenden Änderungen bei der Einkommensteuer, die von der Bundesregierung in Berlin vorgestellt wurden, haben das Potenzial, die finanzielle Situation vieler Familien und Paare nachhaltig zu beeinflussen. Insbesondere die Reform der Steuerklassen und die Anpassungen bei Freibeträgen stehen im Mittelpunkt dieser Diskussion.
Anspruch auf steuerliche Entlastungen
Ein zentrales Element dieser Reform ist die Anpassung der steuerlichen Freibeträge, die laut Bundesverfassungsgericht nicht besteuert werden dürfen. Um sicherzustellen, dass das Existenzminimum über die Jahre nicht an Kaufkraft verliert, wurde beschlossen, den Grundfreibetrag für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro anzuheben. Weitergehende Erhöhungen sind auch für die folgenden Jahre geplant. Analog dazu wird der Kinderfreibetrag bis Ende 2026 schrittweise angehoben, um Familien finanziell zu entlasten.
Anpassung des Kindergeldes
Zusätzlich wird das Kindergeld ab Januar um fünf Euro pro Monat erhöht. Mit dieser Maßnahme wird das monatliche Kindergeld für Familien von 250 auf 255 Euro pro Kind angehoben, was eine willkommene Entlastung für viele Haushalte bedeutet, insbesondere in einer Zeit steigender Lebenshaltungskosten.
Einfluss von Inflation auf den Steuertarif
Ein weiterer entscheidender Aspekt dieser Reform ist die Inflationsanpassung des Steuertarifs. Um die kalte Progression auszugleichen – einen Effekt, bei dem Gehaltserhöhungen nicht zu einer realen Kaufkraftsteigerung führen, sondern zu höheren Steuerabgaben – wurden die Einkommensgrenzen für die höheren Steuersätze angepasst. Dies soll sicherstellen, dass keine zusätzlichen steuerlichen Belastungen durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen entstehen.
Umstellung der Steuerklassen
Besonders wichtig für Paare sind die geplanten Änderungen in den Steuerklassen, da diese die Finanzplanung wesentlich beeinflussen können. Die klassische Kombination der Steuerklassen 3 und 5 wird aufgehoben. Stattdessen werden Paare ab 2030 in die Steuerklasse 4 mit einem sogenannten Faktorverfahren eingestuft. Dies bedeutet, dass das Finanzamt den Nettobeitrag beider Partner individuell errechnet, wodurch eine gerechtere Verteilung der Steuerbelastungen angestrebt wird.
Streit um das Ehegattensplitting
Während sich die Steuerklassen ändern, bleibt das Ehegattensplitting jedoch unverändert. Diese Regelung, die es Paaren ermöglicht, ihre Einkommen zusammenzulegen und von einer gemeinsamen Steuerberechnung zu profitieren, sorgt weiterhin für Diskussionen. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kritisiert, dass das Splitting Einkommensunterschiede belohne und damit Anreize setze, weshalb Frauen oft nur in Teilzeit arbeiten. Die FDP hingegen sieht in einer Abschaffung eine gefährliche Steuererhöhung, die viele Familien belasten würde.
Insgesamt zeigen die bevorstehenden Reformen einen klaren Fokus auf die Unterstützung von Familien und Paaren sowie die Anpassung der Steuerpolitik an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese Veränderungen könnten nicht nur den finanziellen Spielraum der Haushalte erweitern, sondern auch zentrale soziale Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt und der Einkommensverteilung aufwerfen.
– NAG