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Cannabis-Anbaugemeinschaften in Berlin: Verzögerungen und Unklarheiten

Der geplante Start der Cannabis-Anbaugemeinschaften in Berlin verzögert sich aufgrund fehlender Verordnungen und unklarer Zuständigkeiten. Obwohl das Bundesgesetz am 1. Juli den Weg für nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen frei gibt, fehlt in der Hauptstadt die erforderliche Regelung für die Bezirke, um Anträge bearbeiten zu können.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung

Die Verzögerung liegt daran, dass Berlin im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch keine Verordnung für die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz erlassen hat. Die kurze Zeit zwischen der Gesetzesänderung im April und dem geplanten Start der Anbauvereinigungen im Juli war nach Angaben der Gesundheitsverwaltung zu knapp, um die neuen Aufgaben angemessen zu übernehmen.

Bezirke fühlen sich im Stich gelassen

Die Bezirke in Berlin fühlen sich allein gelassen und ohne klare Vorgaben zur Umsetzung des Gesetzes. Die unklaren Zuständigkeiten und offenen Fragen lassen die Verantwortlichen ratlos zurück, wie die Anbauvereinigungen ordnungsgemäß gegründet werden können. Auch die Kommunikation zwischen den Bezirken und der Gesundheitsverwaltung gestaltet sich schwierig.

Mangelnde Anträge zur Gründung von Anbaugemeinschaften

Bisher sind nur wenige Anträge zur Gründung von Cannabis-Anbaugemeinschaften in den Berliner Bezirken eingegangen. Die Unsicherheit über die rechtliche Situation und die unklaren Zuständigkeiten haben dazu geführt, dass viele potenzielle Antragsteller abwarten. Einige Anbauvereinigungen haben bereits Schritte unternommen, um ihre Satzungssitze in andere Bundesländer zu verlagern, um zeitnah eine Erlaubnis zu erhalten.

Die Verzögerung des Starts der Cannabis-Anbaugemeinschaften in Berlin zeigt die Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung neuer Gesetze in der Hauptstadt. Ohne klare Zuständigkeiten und Verordnungen kämpfen die Bezirke mit der Aufgabe, die Antragsteller angemessen zu unterstützen und die Anbauvereinigungen rechtlich korrekt zu gründen.

NAG

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