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Dienstwagen-Rückgabe: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer in Berlin

In Berlin kam es zu einem Konflikt zwischen einem neuen Arbeitgeber und einem Mitarbeiter, der nach Erhalt eines Dienstwagens unerwartet zur Rückgabe aufgefordert wurde; laut Arbeitsrechtsexperten Peter Meyer ist dies in der Regel unzulässig, es sei denn, vertragliche Regelungen oder besondere Umstände rechtfertigen die Forderung – ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer, die solche Vorteile in ihren Verträgen haben.

In Berlin sorgt die Frage, ob Arbeitgeber ihren Angestellten den Dienstwagen entziehen dürfen, für Diskussionen. Diese Nebenleistungen sind oft Teil des Gesamtvergütungspaketes eines Jobs, sodass deren plötzliche Rückforderung rechtliche Konsequenzen haben kann.

Wenn ein Mitarbeiter einen Dienstwagen erhält, der auch für private Fahrten genutzt werden kann, wird dieser in der Regel als Bestandteil der Vergütung angesehen. Peter Meyer, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, macht deutlich, dass ein Arbeitgeber diesen so genannten „Firmenwagen“ in der Regel nicht ohne Weiteres zurückfordern kann.

Gründe für die Rückgabe des Dienstwagens

Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen ein Arbeitgeber die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen kann. Vertragsbedingungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle. So müssen entweder der Arbeitsvertrag oder eine spezielle Dienstwagenvereinbarung die Bedingungen festlegen, unter denen eine Rückgabe gefordert werden darf. Beispielsweise könnte eine langanhaltende Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen dies rechtfertigen. Auch eine Versetzung von Außendienstmitarbeitern zu einem Innendienstjob, bei dem das Fahren eines Autos nicht mehr erforderlich ist, könnte als Grund gelten.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Kündigung des Anstellungsverhältnisses. Nach einer Kündigung kann ein Arbeitgeber den Dienstwagen zurückfordern, insbesondere wenn eine Freistellung des Angestellten erfolgt. Wiederum muss hierfür eine klare vertragliche Regelung bestehen, welche dem Arbeitgeber das Recht einräumt, das Fahrzeug umgehend nach der Kündigung zurückzufordern.

Arbeitnehmer, deren Verträge keine speziellen Rückgaberegelungen enthalten, dürfen ihren Dienstwagen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, auch während einer Freistellungsphase, nutzen. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber, der unrechtmäßig die Rückgabe des Wagens verlangt, in der Pflicht steht, für etwaige Schäden aufzukommen. Daraus ergeben sich mögliche Ansprüche auf Schadenersatz, die die Höhe der steuerlichen Abgaben für die private Nutzung des Fahrzeuges umfassen können.

Peter Meyer, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig ist und im Deutschen Anwaltverein engagiert ist, betont, wie wichtig es ist, die vertraglichen Grundlagen bei der Überlassung von Dienstwagen genau zu prüfen. Arbeitnehmer sollen sich stets bewusst sein, dass sie Rechte haben, wenn es um die Nutzung von Firmenfahrzeugen geht, und dürfen diese nicht leichtfertig aufgeben.

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