Neues Urteil bestätigt den Schutz des Milieus in Berlin-Mitte
Am 27. Juni 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage gegen die soziale Erhaltungsverordnung im Gebiet „Reinickendorfer Straße“ abgelehnt. Diese Entscheidung bestätigt die Wirksamkeit der Rechtsverordnung und stellt sicher, dass das Milieu in der Gegend geschützt bleibt.
Die soziale Erhaltungsverordnung ist ein wichtiges Instrument, um die Gentrifizierung und den Verdrängung von Bewohnern in sozialen Erhaltungsgebieten zu verhindern. Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, zeigt sich erleichtert über das Urteil und betont die Bedeutung von Milieuschutzgebieten für den Erhalt der Vielfalt in der Stadt.
Um sicherzustellen, dass die Rechtsverordnungen den aktuellen Anforderungen entsprechen, werden alle Milieuschutzgebiete im Bezirk Mitte regelmäßig überprüft. Dies gewährleistet, dass die Schutzmaßnahmen weiterhin effektiv sind und die Bewohner vor einer ungewollten Verdrängung geschützt bleiben.
Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg wirkt sich nicht nur auf die „Reinickendorfer Straße“ aus, sondern sendet auch ein Signal für den Schutz von Milieus in ganz Berlin-Mitte. Das Urteil stärkt die Bemühungen, die Vielfalt und soziale Struktur der Stadt zu bewahren und den spekulativen Wohnungsbau einzudämmen.
Für weitere Informationen zu den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Mitte können Sie sich an die Pressestelle des Bezirksamts Mitte unter presse@ba-mitte.berlin.de wenden.
– NAG