Der Journalist und Aktivist Arne Semsrott wurde vom Landgericht Berlin wegen der Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten verwarnt. Er wurde nach § 353d Nr. 3 StGB für schuldig befunden, jedoch blieb die Strafe milde: Semsrott muss nur dann eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen, wenn er innerhalb eines Jahres wieder straffällig wird. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Geldstrafe von 2.000 Euro gefordert, doch das Gericht entschied zugunsten einer verhaltensabhängigen Verwarnung.
Semsrott plant, gegen die Entscheidung in Revision zu gehen und hat bereits angekündigt, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Er sieht das Verbot der Veröffentlichung von Original-Dokumenten als verfassungswidrig an. Die Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt ihn dabei. Währenddessen fordert der Deutsche Journalistenverband (DJV) eine Reform des bestehenden Gesetzes, da es die Pressefreiheit gefährde und die Berichterstattung über laufende Ermittlungen einschränke. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.