Erfolg für die Verkehrssicherheit in Berlin-Mitte: Modalfilter in der Tucholskystraße vorerst gestoppt
In einer aktuellen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin am 15. Juli 2024 einen wichtigen Schritt für die Verkehrssicherheit in Berlin-Mitte unternommen. Das Gericht erklärte die Einrichtung eines Modalfilters in der Tucholskystraße als rechtswidrig (Aktenzeichen: VG 11 L 495/24).
Der Bezirksstadtrat Christopher Schriner betonte die Bedeutung dieser Maßnahme für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern in der Stadt. Die Tucholskystraße ist Teil des landesweiten Radverkehrsnetzes und die Einrichtung eines Modalfilters war als wichtiger Schritt geplant, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Reaktion des Bezirksamts Mitte auf den Gerichtsbeschluss
Obwohl das Bezirksamt den Beschluss des Verwaltungsgerichts respektiert, wird in den nächsten zwei Wochen eine eingehende rechtliche Prüfung durchgeführt, um zu entscheiden, ob dagegen Rechtsmittel eingelegt werden sollen. Bezirksstadtrat Schriner betonte jedoch, dass die Verwaltung weiterhin daran arbeiten werde, öffentliche Räume als sichere Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer zu gestalten. Außerdem wies er auf die bevorstehende Novellierung der StVO hin, die es ermöglichen wird, die Bedingungen für den Bus-, Rad- und Fußverkehr zu verbessern.
Zukünftige Maßnahmen für eine sichere Verkehrsinfrastruktur
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu dem Modalfilter in der Tucholskystraße wirft Fragen auf, wie zukünftige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aussehen werden. Es bleibt abzuwarten, welche Schritte das Bezirksamt Mitte unter Berücksichtigung des Gerichtsbeschlusses und der bevorstehenden Gesetzesnovellierung unternehmen wird, um weiterhin eine sichere Verkehrsinfrastruktur in Berlin-Mitte zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen und Medienkontakt
Für weitere Informationen zum Thema und für Medienanfragen steht die Pressestelle des Bezirksamts Mitte unter der E-Mail-Adresse presse@ba-mitte.berlin.de zur Verfügung.
– NAG