Antisemitischer Angriff an der FU Berlin: Hausverbot bleibt bestehen
Eine kürzlich aufgedeckte Geschichte an der Freien Universität (FU) Berlin wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Bedrohung jüdischer Studenten auf dem Campus. Der jüdische Student Lahav Shapira wurde im Februar Opfer eines brutalen Angriffs, der als antisemitisch motiviert eingestuft wurde. Dieser Vorfall hat nicht nur zur Verlängerung des Hausverbots für den mutmaßlichen Angreifer geführt, sondern auch dazu, dass Shapira gegen die Universität klagt.
Der Angriff ereignete sich in einem Ausgehviertel in Berlin-Mitte, als Shapira von einem 23-jährigen propalästinensischen Kommilitonen angegriffen wurde. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Tat als antisemitisch eingestuft und untersucht den Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt. Shapira erlitt schwere Verletzungen und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Die Universität hat das Hausverbot für den mutmaßlichen Angreifer bis zum 8. August 2024 verlängert, um die Sicherheit der Campusmitglieder zu gewährleisten. Laut FU-Sprecher kann die Universität Hausverbote mehrmals verlängern, um die Hochschulgemeinschaft zu schützen. Eine Entscheidung über weitere Maßnahmen wird vor Ablauf der Frist getroffen.
Als Reaktion auf diesen bedauerlichen Vorfall wurde das Berliner Hochschulgesetz verschärft, um bei schwerwiegenden Verstößen die Möglichkeit der Exmatrikulation von Studierenden zu ermöglichen. Shapira hat seinerseits rechtliche Schritte eingeleitet und gegen die Universität geklagt. Er wirft der Hochschule vor, nicht genügend gegen antisemitische Vorfälle vorgegangen zu sein, wie es im Berliner Hochschulgesetz vorgeschrieben ist.
Der Vorfall an der FU Berlin ist ein alarmierendes Zeichen für die steigende antisemitische Gewalt an deutschen Universitäten und die Notwendigkeit, effektive Maßnahmen zum Schutz von jüdischen Studierenden zu ergreifen. Die Aufrechterhaltung des Hausverbots gegen den mutmaßlichen Angreifer und Shapiras rechtliche Schritte haben erhebliche Auswirkungen auf die Hochschulgemeinschaft und verdeutlichen die Dringlichkeit, gegen Diskriminierung und Gewalt vorzugehen.
– NAG