Berlin (dpa) – Die Debatte über die Sicherheit von E-Scootern nimmt an Fahrt auf, da Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) neue Regelungen plant, um die Nutzung dieser Fahrzeuge sicherer und verbindlicher zu gestalten. Die geplanten Regeln, die sich in einem Entwurf befinden, sind nicht nur für E-Scooter-Fahrer von Bedeutung, sondern wirken sich auch auf die Fußgänger und die Gesamtmobilität in den Städten aus.
Steigende Unfallzahlen und Sicherheitsbedenken
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 9.425 Unfälle mit E-Scootern registriert, was einen Anstieg von 14,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dabei verdoppelte sich die Zahl der Todesopfer, und 22 Menschen verloren ihr Leben. Diese alarmierenden Statistiken verdeutlichen die Dringlichkeit, Sicherheitsstandards für E-Scooter zu verbessern, insbesondere in Großstädten, wo viele Unfälle zu verzeichnen sind.
Neuer Entwurf und geplante Änderungen
Das Verkehrsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt, der darauf abzielt, die Regeln für E-Scooter an die des Radverkehrs anzupassen. Beispielsweise sollen E-Scooter-Fahrer in Zukunft die Möglichkeit haben, an einer roten Ampel den Grünpfeil zu nutzen, ähnlich wie Radfahrer. Ein weiterer Vorschlag ist, die Nutzung von Gehwegen oder Fußgängerzonen auch für E-Scooter zu erlauben, jedoch mit der Auflage, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Verpflichtende technische Anforderungen
Ein zentrales Element des neuen Regelungsplans sind technische Anforderungen, die ab 2027 gilt. Neu zugelassene E-Scooter müssen mit Blinkern ausgestattet sein – ein Schritt, der von vielen als nötig erachtet wird, da Handzeichen als unsicher wahrgenommen werden. Richard Goebelt, Fachbereichsleiter beim TÜV-Verband, befürwortet diese Änderungen, da sie zur Verbesserung der Sicherheit und Akzeptanz von E-Scootern beitragen können.
Die Rolle der Kommunen
In einer Übergangsfrist von einem Jahr haben die Kommunen die Möglichkeit, die Regelungen lokal zu überprüfen. Sie könnten entscheiden, ob E-Scooter auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen erlaubt oder verboten werden sollten. Diese Flexibilität ist wichtig, um den Bedürfnissen der Fußgänger gerecht zu werden und gleichzeitig die Mobilität zu fördern.
Reaktionen von Interessenvertretern
Der Fachverband Fuss äußert sich jedoch kritisch zu den neuen Regeln. Er bezeichnet die Bestrebungen des Ministers als «grobe Attacke» auf die Fußgängerrechte, insbesondere durch die mögliche Abschaffung des Mindestabstands zu Fußgängern beim Überholen. Auch der ADAC hebt hervor, dass ein Mangel an Opferschutz besteht, da es für E-Scooter-Fahrer keine Gefährdungshaftung gibt, was bedeutet, dass geschädigte Fußgänger in der Beweispflicht sind.
Ein umfassender Dialog über Sicherheit
Die mögliche Einführung dieser neuen Regeln erfordert einen umfassenden Dialog unter den verschiedenen Interessensgruppen. Vom TÜV über Fußgängerverbände bis hin zu E-Scooter-Nutzern sind alle gefordert, ihre Perspektiven einzubringen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Unfallzahlen zu senken und den urbanen Raum gerecht zu gestalten. Letztendlich ist es von entscheidender Bedeutung, ein Gleichgewicht zwischen der Förderung innovativer Mobilitätslösungen und der Wahrung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu finden.
– NAG