Eine neue Ära der Geschlechtsidentität: Das Gesetz über die Selbstbestimmung
Die Verabschiedung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) durch den Deutschen Bundestag am 12. April 2024 markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung individueller Freiheit und Selbstbestimmung. Ab dem 1. November 2024 haben Personen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Geburtenregister durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt zu ändern.
Frühzeitige Anmeldung ab dem 1. August 2024 möglich
Ab dem 1. August 2024 können Personen ihre Absicht zur Geschlechtseintragung und Namensänderung beim Standesamt anmelden. Dies muss spätestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung nach §2 des Gesetzes erfolgen. Die Anmeldung ist bei jedem Standesamt möglich, wobei die Beurkundung innerhalb von sechs Monaten erfolgen muss. Die Erklärung wird beim entsprechenden Standesamt wirksam und kann auch bei fehlenden inländischen Personenstandseinträgen beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.
Anmeldung im Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Personen, die im Standesamt Marzahn-Hellersdorf in Berlin eine Erklärung abgeben möchten, können dies ebenfalls ab dem 1. August 2024 tun. Alternativ kann das Anmeldeformular aus dem Internet verwendet werden. Nach der Anmeldung wird ein Termin für die Erklärung festgelegt. Unterlagen können an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Standesamt, 12591 Berlin, gesendet werden.
– NAG