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OVG bestätigt Wirksamkeit der sozialen Erhaltungsverordnung in Reinickendorfer Straße

Positive Entscheidung zur Erhaltungsverordnung für Milieuschutzgebiet “Reinickendorfer Straße”

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich eine wichtige Entscheidung getroffen, die die soziale Erhaltungsverordnung für das Milieuschutzgebiet “Reinickendorfer Straße” betrifft. Die Klage gegen diese Verordnung wurde abgewiesen, was bedeutet, dass sie weiterhin wirksam bleibt. Diese Entscheidung wurde am 27.06.2024 unter dem Aktenzeichen OVG 2 A 9/22 gefällt.

In einer Stellungnahme zeigt sich der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, erleichtert über das Urteil. Er betont die Bedeutung von Milieuschutzgebieten, um die Verdrängung von Bewohnern durch Modernisierungsmaßnahmen zu verhindern.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Wirksamkeit von sozialen Erhaltungsverordnungen in solchen Gebieten. Um sicherzustellen, dass diese Instrumente weiterhin rechtskonform angewendet werden können, führt der Bezirk Mitte regelmäßige Gutachten durch, um die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Verordnungen zu prüfen.

Diese positive Entwicklung bestätigt die Bedeutung von Maßnahmen zum sozialen Erhalt in stadtplanerischen Prozessen. Die Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum und die Stabilisierung von sozialen Strukturen sind entscheidend für ein ausgewogenes Stadtbild und ein lebendiges Gemeinschaftsleben.

Es wird erwartet, dass diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auch in anderen Städten als wegweisend betrachtet wird, um ähnliche Schutzmaßnahmen für gefährdete Stadtteile zu stärken.

Für weitere Informationen zu den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Mitte steht die Pressestelle des Bezirksamts Mitte gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie sie unter presse@ba-mitte.berlin.de.

NAG

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