Ein Mann im Landkreis Bernkastel-Wittlich sorgte für Aufsehen, als er während einer rasanten Verfolgungsjagd mit der Polizei auf einem E-Scooter Geschwindigkeiten von bis zu 100 Stundenkilometern erreichte. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die deutschen Verkehrsvorschriften, die für E-Scooter eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h vorsehen. Die Polizei musste zunächst klären, ob der Fahrer eine spezielle Fahrerlaubnis benötigt hätte, stellte jedoch schnell fest, dass seine Fahrt illegal war, da die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) eindeutig sind.
E-Scooter, die schneller als die erlaubten 20 km/h fahren, haben in Deutschland keine Betriebs- oder Straßenzulassung, wie Mirco Hillmann vom ADAC Mittelrhein erklärt. Während es online Scooter gibt, die bis zu 160 km/h erreichen können, sind diese für den öffentlichen Straßenverkehr ungeeignet. Nutzer können nur E-Scooter kaufen oder mieten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sicherheitsexperten empfehlen auch für E-Scooter das Tragen eines Helms, auch wenn keine Helmpflicht besteht, um die Sicherheit zu erhöhen und im Falle eines Unfalls schwere Verletzungen zu vermeiden. Mehr Informationen zu den Verkehrsregeln für E-Scooter können auf www.swr.de nachgelesen werden.