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Im Ilm-Kreis: Wahlen der Jugendvertretungen starten im Herbst

Im Herbst 2023 wählen Auszubildende und junge Beschäftigte im Ilm-Kreis ihre Jugend- und Auszubildendenvertretungen, um ihre Stimme für bessere Ausbildungsbedingungen und mehr Einfluss auf die Unternehmen zu stärken.

Ilm-Kreis. Im Herbst wird es lebhaft im Ilm-Kreis, denn die Auszubildenden und jungen Mitarbeitenden stehen vor einer wichtigen Wahl, die direkte Auswirkungen auf ihre Arbeitsbedingungen haben könnte. Der Fokus liegt auf der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV), ein Schritt, der alle Beteiligten in den Betrieben und Behörden einbeziehen soll.

Wie Jens Löbel, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), betont, ist die Bildung dieser Gremien entscheidend. „Die ‚Junior-Wahlen‘ müssen jetzt vorbereitet werden, egal ob in traditionellen Produktionsstätten oder in modernen Verwaltungsbereichen“, erklärt er. Der Hauptanliegen der JAV ist die Schaffung einer starken Stimme für die jungen Arbeitnehmer, die einen direkten Draht zur Geschäftsleitung haben soll. Dies kann helfen, die Anliegen der Auszubildenden und jungen Beschäftigten zu kommunizieren und ihre Interessen zu vertreten.

Einsatz für junge Arbeitnehmer

Die JAV bietet eine Plattform, um Stimmen zu bündeln und effektive Vertretung zu gewährleisten. Ein zentrales Anliegen dieser Plattform ist die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen. Die JAV kann sich dafür einsetzen, dass Auszubildende Zugang zu vergünstigten Kantinenpreisen erhalten sowie Einfluss auf die Löhne nehmen, wenn am Verhandlungstisch mit den Arbeitgebern diskutiert wird.

Diese Verantwortung hat nicht nur Symbolcharakter; die JAV fungiert als Vermittler zwischen den jungen Arbeitnehmenden und der Unternehmensführung. „Wenn es einmal Schwierigkeiten gibt, können die gewählten JAV-Mitglieder echte Problemlöser sein“, so Löbel. Die JAV beschäftigt sich sowohl mit individuellen Anliegen als auch mit der allgemeinen Verbesserung des Betriebsklimas, was in vielen Unternehmen von großer Bedeutung ist.

Die Wahlen zur JAV finden vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. In jedem Betrieb oder jeder Behörde müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Es sollten mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt sein, und es muss ein Betriebsrat existieren. Nur dann können diese Wahlen stattfinden und eine Stimme für die Interessen der jungen Beschäftigten gefunden werden.

„Jetzt kommt es darauf an, die Wahlen im Ilm-Kreis gut vorzubereiten“, so Löbel weiter. Junge Menschen, die in Betrieben unter dem Dach der NGG arbeiten, haben die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Sie können dies telefonisch unter 0361/666440 oder per E-Mail an region.thueringen@ngg.net tun. Aktuelle Informationen sind außerdem auf www.jav-portal.de zu finden.

Die Erngierung dieser Wahlen hat nicht nur Auswirkungen auf die Unterstützungsstrukturen für junge Beschäftigte, sondern kann auch weitreichende Veränderungen in den Unternehmen selbst mit sich bringen. Es wird spannend zu beobachten, wie die neuen Vertretungen die Themen von Ausbildung und Arbeitsbedingungen auf die Agenda setzen werden und welche Veränderungen in der Arbeitswelt des Ilm-Kreises angestoßen werden können.

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