Ein Krebspatient erhält 50.000 Euro Schmerzensgeld von einem Krankenhaus in der Mecklenburgischen Seenplatte. Ein Vergleich, der jetzt rechtskräftig ist, wurde zwischen den Parteien vor dem Landgericht Neubrandenburg vereinbart. Der Fall drehte sich um eine Operation im Januar 2018, bei der ein Tumor nicht korrekt entfernt wurde, was zur Bildung neuer Metastasen führte.
Ursprünglich forderte der Patient über seinen Anwalt eine Entschädigung von bis zu 125.000 Euro. Nach hitzigen Verhandlungen und gerichtlichen Empfehlungen einigte man sich schließlich auf die Summe von 50.000 Euro. Die Klinikseite akzeptierte den Vergleich, nachdem sie sich eine „Widerrufsfrist“ bis Mitte Oktober erbat, um die Zahlungsmodalitäten mit ihrer Versicherung abzustimmen. Der Vergleich ist nun genehmigt und rechtsgültig, wie www.nordkurier.de berichtet.