Erfurt (ots)
Ein besonderer Tag sollte es für einen Mann aus Erfurt sein, dessen 44. Geburtstag anstand. Um diesen festlichen Anlass gebührend zu feiern, betrat er am Samstagmittag einen Einkaufsmarkt in der Innenstadt von Erfurt. Seine Pläne waren klar: ein Schnaps musste her, um den Beginn seines neuen Lebensjahres ordentlich zu zelebrieren.
Im Spirituosenregal fand er schnell, was er suchte – eine 0,2 Liter Flasche Pfefferminzlikör. Statt die Flasche an der Kasse zu bezahlen, entschied er sich jedoch für einen unkonventionellen Ansatz: Er öffnete die Flasche, trank sie in einem Zug leer und stellte sie anschließend einfach zurück ins Regal. Danach wollte er offenbar unbeschwert mit seinen Freunden weiterfeiern, ohne sich um die Bezahlung zu kümmern.
Ein unerwartetes Geburtstagsgeschenk
Das jedoch kam nicht gut an. Der Mann hatte anscheinend übersehen, dass das Trinken in einem Laden ohne Bezahlung als Diebstahl angesehen wird. So musste er schließlich mit einer Ladendiebstahlsanzeige der Polizei ins neue Lebensjahr starten. Ein eher untypisches Geschenk, welches die Stimmung seiner Feier trübte, könnte man sagen.
Die Geschichte zeigt, wie impulsives Verhalten manchmal unangenehme Folgen haben kann. Was ihm wahrscheinlich nur als kurzer Genuss erschien, wurde durch das Eingreifen der Behörden schnell zu einem ernsthaften Problem. Es ist nicht nur der Gedanke an den Diebstahl selbst, sondern auch die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen, die ihm nun bevorstehen.
Dieses Ereignis ist ein klassisches Beispiel dafür, wie wichtig es ist, in Einkaufssituationen besonnen zu handeln und nicht einfach der eigenen Unüberlegtheit nachzugeben. Auch wenn die Feier im Vordergrund stand, hätte eine kleine Überlegung vorher vielleicht eine Anzeige verhindert.