Dringende Suche nach vermisstem Senior in Hamburg
Hamburg (ots)
Am 21. Juli 2024, gegen 08:30 Uhr, verschwand Rolf Friedrich Karl Mahnke, ein 83-jähriger Mann aus Hamburg-Farmsen-Berne, aus seiner Pflegeeinrichtung am Rahlstedter Weg. Da er an Demenz leidet und orientierungslos ist, wächst die Besorgnis um sein Wohlbefinden. Seine Abwesenheit könnte ernste gesundheitliche Risiken mit sich bringen, insbesondere, da er auf regelmäßige Medikation angewiesen ist.
Forschung und Untersuchung
Die Polizei Hamburg hat entschieden, die Öffentlichkeit um Mithilfe zu bitten und veröffentlichte ein Foto von Mahnke, in der Hoffnung, Hinweise zum Aufenthaltsort des Seniors zu erhalten. Trotz intensiver Suchmaßnahmen ist es den Behörden bisher nicht gelungen, ihn zu finden. In solchen Fällen kann die Unterstützung der Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung sein, um vermisste Personen schnell zu lokalisieren.
Wichtige Informationen über Rolf Mahnke
Der Vermisste wird wie folgt beschrieben:
- Ungefähr 180 cm groß
- Schlanke Statur
- Graue Haare
- Zum Zeitpunkt seines Verschwindens trug er eine Jeanshose und ein graues T-Shirt
- Kann verbal schwer verständlich sein (nuschelnde / nasale Aussprache)
Aufruf zur Mithilfe
Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) hat die Ermittlungen übernommen. Die Polizei bittet alle, die Informationen oder Hinweise zu Mahnkes Aufenthaltsort haben, sich unter der Telefonnummer 040 4286-56789 zu melden. Im Falle eines Sichtens des Vermissten wird um sofortige Kontaktaufnahme mit dem polizeilichen Notruf unter 110 gebeten.
Die Bedeutung der Öffentlichkeitsfahndung
Das Verschwinden eines Seniors aus seiner gewohnten Umgebung stellt nicht nur ein individuelles Risiko dar, sondern hat auch Auswirkungen auf die Gemeinschaft. Solche Vorfälle werfen ein Licht auf die Herausforderungen im Umgang mit demenzkranken Menschen und die Notwendigkeit einer sicheren und unterstützenden Umgebung für diese vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Die Unterstützung der Öffentlichkeit ist daher von großer Bedeutung, sowohl zur Unterstützung der Angehörigen als auch zur Sicherstellung des Wohls der Betroffenen.
– NAG