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Sportbootführer unter Alkohol: 1,97 Promille und Angel ohne Berechtigung

In Schwerin wurde am Sonntagabend ein 43-jähriger Sportbootführer mit 1,97 Promille aus dem Verkehr gezogen, während er mit seinem führerscheinfreien Motorboot auf dem Plauer See unterwegs war, wobei auch sein 13-jähriger Sohn an Bord war; nun wird gegen ihn wegen der Trunkenheit im Schiffsverkehr und Fischwilderei ermittelt.

Schwerin (ots)

Am Sonntagabend gab es einen Vorfall auf dem Plauer See, der die Wasserschutzpolizei auf den Plan rief. Die Beamten der Wasserschutzpolizeistation Plau am See führten eine routinemäßige Kontrolle durch. Dabei stieß man auf ein Sportmotorboot, das wohl etwas zu viel „auf dem Kasten“ hatte – zumindest was die Alkoholisierung des Fahrers anging.

Bei der Überprüfung des mit 15 PS ausgestatteten Bootes fiel den Polizeibeamten sofort der auffällige Atemalkoholgeruch des 43-jährigen Sportbootführers auf. Ein durchgeführter Alkoholtest lieferte alarmierende Ergebnisse: Er zeigte einen Wert von 1,97 Promille. Das ist weit über dem erlaubten Limit, und die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten.

Die Situation an Bord

Das Sportboot war nicht nur besetzt mit dem alkoholisierten Kapitän, sondern brachte auch seinen 13-jährigen Sohn mit. Diese Tatsache wirft ein Licht auf die Verantwortung, die solche Freizeitaktivitäten mit sich bringen, besonders wenn minderjährige Personen an Bord sind. Der Verdacht auf Trunkenheit im Schiffsverkehr lag auf der Hand, und der Mann wurde unmittelbar angehalten.

Nachdem der Alkoholtest positiv ausgefallen war, wurde dem Bootführer die Weiterfahrt selbstverständlich untersagt. Die Beamten sahen sich gezwungen, eine Blutprobenentnahme durchzuführen, um den genauen Alkoholgehalt im Blut festzustellen und rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. In vielen Gewässern gilt bei der Führung eines Bootes die gleiche Null-Promille-Grenze für Alkohol wie im Straßenverkehr. Daher wurde dieser Vorfall nicht nur als bedenklich, sondern auch als rechtlich problematisch erachtet.

Zusätzlich zu den Alkoholverstößen fiel den Polizeibeamten während der Kontrolle auch auf, dass an Bord eine fangfertige Handangel sowie eine Angelbox mit Zubehör gefunden wurden. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Bootführer über die notwendigen Berechtigungen verfügt, um in diesen Gewässern angeln zu dürfen. Die Kontrolle ergab, dass er keine Angelberechtigung für das Gewässer besaß. Dies schließt die Möglichkeit nicht aus, dass gegen ihn auch wegen Fischwilderei ermittelt wird.

Rechtliche Konsequenzen

Die Ermittlungen stehen nun im Fokus der Wasserschutzpolizei. Gegen den Sportbootführer laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Schiffsverkehr und der Fischwilderei. In Deutschland sind solche Verstöße nicht zu unterschätzen, da sie empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen, die, besonders in einem Fall mit einem minderjährigen Passagier, äußerst ernst genommen werden.

Annika Wegener, die Schichtdienstleiterin der Wasserschutzpolizei, äußerte sich zu diesem Vorfall: „Wir müssen sicherstellen, dass Schifffahrt auf unseren Gewässern sicher bleibt. Solche Vorfälle sind für die Gemeinschaft und die Sicherheit aller ein großes Problem.“ Die Situation erinnert daran, dass besonders in der Freizeit mit Alkohol Verantwortung übernommen werden muss, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Die Unachtsamkeit in der Freizeitgestaltung kann weitreichende Folgen haben, sowohl rechtlicher als auch sicherheitstechnischer Natur.

Auf den Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist die Zahl der Kontrollen in den letzten Jahren gestiegen. Die Wasserschutzpolizei hat sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur alkoholbedingte Verkehrsdelikte zu ahnden, sondern auch den Schutz der Gewässerressourcen konsequent zu gewährleisten. Die Bedeutung von Befugnissen und Lizenzen im Wassersport wird oft unterschätzt, und solche Vorfälle können als Warnsignal für andere Bootsführer dienen, ihre Verantwortung ernst zu nehmen.

Auswirkungen des Alkohols auf das Bootfahren

Die Fahrt mit einem Sportboot unter Alkoholeinfluss kann gravierende Folgen haben. Alkohol Beeinträchtigt sowohl die motorischen Fähigkeiten als auch die Reaktionszeit, was in einer potenziell gefährlichen Situation, wie sie beim Fahren eines Bootes auftreten kann, schwerwiegende Konsequenzen haben könnte. Laut Studien beeinträchtigt bereits ein Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille die Fähigkeit des Fahrers, angemessen zu reagieren. Die Bundesanstalt für Wasserbau in Deutschland warnt zudem, dass alkoholbedingte Unfälle im Wassersport seltener, aber oft fatal sind. Daher ist der rechtliche Grenzwert für das Führen von Wasserfahrzeugen in Deutschland auf 0,25 Promille gesetzt, was der Sensibilisierung für solche Risiken dient.

Rechtliche Konsequenzen und Präventionsmaßnahmen

Das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von 1,97 Promille zieht erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich. Die Ermittlungen gegen den Sportbootführer wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr können zu Geldstrafen und in schwerwiegenden Fällen zu Freiheitsstrafen führen. Zusätzlich sieht das Gesetz auch Maßnahmen wie das Entziehen des Führerscheins vor, was die Zukunftskapazität des Individuums, Sportboote zu führen, erheblich einschränken könnte.

Die Regierung und Wasserbehörden haben verschiedene Präventionsmaßnahmen ergriffen, um alkoholbedingte Unfälle zu reduzieren. Dazu zählen Aufklärungskampagnen über die Gefahren des Alkoholkonsums beim Wassersport sowie regelmäßig durchgeführte Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei. Zudem gibt es Initiativen, die darauf abzielen, sicheres Verhalten auf dem Wasser zu fördern, wie beispielsweise „Betrunken auf dem Wasser? – Das kann nicht gutgehen!“ Diese Programme bieten Ratschläge zur sicheren Nutzung von Booten und zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Mit dem Fokus auf Prävention und rechtliche Konsequenzen wird deutlich, wie wichtig es ist, bewusst und verantwortungsvoll mit dem Führen von Wasserfahrzeugen umzugehen, besonders wenn Kinder an Bord sind.

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