Baden-Württemberg setzt auch 2025 auf Naturschutz! Ab sofort können Förderanträge für Maßnahmen zur Biotop- und Landschaftspflege bis zum 30. November beim Landratsamt Bodenseekreis eingereicht werden. Unterstützt werden Projekte in besonders geschützten Gebieten, darunter Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem der Schutz von Amphibien, die Pflege von Feldgehölzen, die Renaturierung von Fließgewässern und sogar Herdenschutzmaßnahmen für Wölfe. Wichtig: Die Maßnahmen dürfen nicht aus gesetzlichen Verpflichtungen resultieren und dürfen nicht bereits durch andere Förderprogramme unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Privatpersonen und andere Akteure, die sich um die Pflege von Grundstücken in der freien Landschaft kümmern oder Pflegemaßnahmen übernehmen möchten. Weitere Details sind bei www.schwaebische.de zu finden.