Borken führt ab dem 1. Januar 2025 eine grundlegende Reform der Grundsteuer ein. In einem wegweisenden Schritt wird die Stadt erstmals zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterscheiden, um die Steuerlast gerechter zu gestalten. Damit sollen Eigenheimbesitzer entlastet werden, während die Belastungen für Gewerbeimmobilien steigen könnten, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.
Diese Entscheidung folgt auf Einwände des Bundesverfassungsgerichts gegen die bisherige Praxis, die als ungerecht empfunden wurde. Die neue Berechnungsmethodik soll sicherstellen, dass die Steuerlast für Wohnhäuser weniger belastend wird. Details zu dieser bedeutenden Neuerung sind in einem Artikel von www.borkenerzeitung.de nachzulesen.