Der Zoll hat am 17. Oktober in Brandenburg an der Havel heftige Kontrollen in mehreren Barbershops durchgeführt und dabei alarmierende Gesetzesverstöße aufgedeckt! Bei der Durchsuchung von drei Unternehmen stellten die Ermittler nicht nur die illegale Beschäftigung von zwei Asylbewerbern fest, sondern auch Verstöße gegen das Gewerbe- und Handwerksrecht. Ein Unternehmen steht unter Verdacht, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro pro Stunde zu unterschreiten.
Auf Nachfrage des Hauptzollamts in Potsdam gibt es klare Konsequenzen: „Bei allen geprüften Firmen sind Nachermittlungen erforderlich,“ erklärte Christiane Ullrich. Die Ermittlungen könnten die örtliche Justiz bewegen, da bei Verstößen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro drohen. In Brandenburg an der Havel sind derzeit sechs Barbershops aktiv, doch wenn sie Dienstleistungen ohne erforderliche Genehmigungen anbieten, könnte es für sie eng werden. Die Kontrollen sind erst der Anfang – die rechtlichen Folgen könnten sich über ein Jahr hinziehen! Mehr dazu auf www.maz-online.de.