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Inklusion in Sachsen: Kampf um Schulplatz für blinde Schülerin Dana

Blinde Schülerin Dana Schray kämpft vergeblich um die Aufnahme an ein Gymnasium in Sachsen, da sie zuvor zwei Jahre die Landesblindenschule in Chemnitz besuchen müsste, was für sie ungerechtfertigt und unterfordernd ist, während das Fehlen einer geeigneten inklusiven Bildungsoption die Schulpflicht gefährdet und auf die Mängel im sächsischen Schulgesetz hinweist.

Die Herausforderungen der Inklusion: Ein Fallbeispiel aus Sachsen

Inklusion ist ein zentrales Thema im deutschen Bildungssystem, doch die Realität sieht oft anders aus. Der Fall der 17-jährigen Dana Schray, einer blinden Schülerin aus Chemnitz, wirft Fragen zur Umsetzung von Inklusion an deutschen Schulen auf. Trotz des Rechts auf eine freie Schulwahl und der Möglichkeit einer inklusiven Bildung an Gymnasien hat Dana den Zugang zu ihrer Wunschschule verwehrt bekommen.

Warum Dana eine Gymnasialausbildung anstrebt

Nachdem Dana bereits auf einem Gymnasium unterrichtet wurde, fühlt sie sich schuldig, wenn sie jetzt zur Landesblindenschule in Chemnitz zurückkehren soll. Sie äußert, dass sie dort unterfordert wäre und dass diese Entscheidung nicht gerechtfertigt sei. „Ich wäre auf der Landesblindenschule unterfordert. Ich war schon auf dem Gymnasium“, erklärt Dana. Zudem bedeutet dies, dass sie zwei weitere Jahre in der Förderschule verbringen und anschließend die 10. Klasse am Gymnasium wiederholen müsste, was für sie einen großen Rückschritt darstellt.

Die Rolle der Landesregierung und der Inklusionsbeauftragte

Michael Welsch, der Landesbeauftragte für Inklusion in Sachsen, hat stets versucht, für Dana eine geeignete Lösung zu finden. Leider fanden sich keine Gymnasien in der Region, die bereit waren, sie aufzunehmen. Welsch sieht das Sächsische Schulgesetz als eines der Hindernisse an, das in der nächsten Legislaturperiode überarbeitet werden muss. „Die inklusive Unterrichtung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss in allen Schularten bedarfsgerecht sichergestellt werden“, fordert er.

Danas Alternative: Ein gefährlicher Umweg

In ihrer Verzweiflung hat Dana sich für den Schulbesuch an einer Fernschule in Hamburg eingeschrieben, um ihr Abitur zu erlangen, auch wenn dies gegen die Schulpflicht verstößt. Diese Entscheidung hat bereits rechtliche Konsequenzen für sie, da das Landesschulamt in Sachsen eine Anzeige erstattet hat.

Ein Blick auf die Statistik: Inklusion in Sachsen

Laut Welsch werden in Sachsen derzeit 147 blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler in regulären Schulen inklusiv beschult. Ein ähnlicher Anteil besucht Förderschulen. Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage, warum die inklusive Beschulung in vielen Fällen funktioniert, aber im Fall von Dana nicht.

Forderungen an die Politik und die Gesellschaft

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, vertreten durch Reiner Delgado, äußert sich ebenfalls kritisch: „Es ist unzumutbar, dass eine Schülerin, die in der Lage ist, ein Gymnasium zu besuchen, in eine Förderschule gehen soll.“ Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Inklulation nicht nur als Konzept zu betrachten, sondern tatsächlich zu leben.

Danas Geschichte ist ein warnendes Beispiel und sollte als Aufruf dienen, die Inklusion in Schulen nicht nur als rechtliches, sondern auch als gesellschaftliches Ziel ernst zu nehmen. Ein Umdenken ist notwendig, um jungen Menschen wie Dana die Bildung zu ermöglichen, die sie verdienen.

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