Eine 50-jährige Frau aus Cloppenburg muss nun 2700 Euro Geldstrafe zahlen, nachdem sie wiederholt beim Tanken betrog. Obwohl das Oldenburger Landgericht das ursprüngliche Urteil von 4050 Euro reduzierte, blieb der Schuldspruch wegen Betrugs bestehen. Die Angeklagte hatte an lokalen Tankstellen ihr Auto vollgetankt, eine Kleinigkeit im Verkaufsraum erworben und nur diese bezahlt, während sie die Tankrechnung ungeachtet ließ. Ihr Argument, das Bezahlen vergessen zu haben, wurde vom Gericht nicht geglaubt.
Der Fall wurde vor der 15. Kleinen Strafkammer des Landgerichts verhandelt, wo der Richter deutlich machte, dass das Vergessen nicht plausibel sei. Auf die Frage, warum sie mit einem 100-Euro-Schein nur eine 20-Euro-Playstation-Bezahlkarte gezahlt hatte, gab es keine schlüssige Erklärung. Die Angeklagte, die bereits einschlägig vorbestraft ist, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Weitere Details sind in einem Bericht von www.nwzonline.de nachzulesen.