Cloppenburg

Osnabrück: Geschäftsführer wegen Schwarzlohn und Betrug verurteilt

Ein Geschäftsführer aus der Baubranche aus Cloppenburg wurde vom Amtsgericht wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 37 Fällen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, nachdem bei Prüfungen im Jahr 2019 mehr als 235.000 Euro an hinterzogenen Sozialabgaben festgestellt wurden.

Ein in der Baubranche tätiger Geschäftsführer aus dem Raum Cloppenburg wurde kürzlich vom Amtsgericht Cloppenburg wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht verurteilt. Die Strafe umfasst eine Gesamtdauer von einem Jahr und sechs Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies bedeutet, dass der Beschuldigte nicht sofort ins Gefängnis muss, es sei denn, er verstößt während der Bewährungszeit gegen gesetzliche Auflagen.

Die Ermittlung gegen den Geschäftsführer begann im Jahr 2019 durch mehrere verdachtsunabhängige Prüfungen auf verschiedenen Baustellen. Bei diesen Kontrollen stellten die Zöllner fest, dass viele der Beschäftigten des Unternehmens nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren. Die behördlichen Prüfungen fanden zwischen Juli und September 2019 statt und ließen frühzeitig den Verdacht aufkommen, dass hier arbeitsrechtliche Bestimmungen massenhaft missachtet wurden.

Hinterziehung von Sozialabgaben

Das Finanzamt Cloppenburg gab zudem im September 2019 Hinweise, dass der Geschäftsführer in Verbindung mit sogenannten „Briefkastenfirmen“ stand. Diese Firmen haben oft den Zweck, steuerliche oder soziale Abgaben zu umgehen, indem sie anonyme oder falsche Firmenstrukturen nutzen. In diesem Kontext wurde unverzüglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, was zu Durchsuchungsmaßnahmen im November 2019 führte.

Die Untersuchung ergab, dass der Beschuldigte Angestellte auf seinen Baustellen beschäftigte, deren Arbeitszeiten über die tatsächlich abgerechneten Stunden hinausgingen. Dadurch konnte der Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge und Löhne in einer Höhe von über 235.000 Euro einsparen. Zudem war es ihm gelungen, falsche Belege zu erstellen, um seine illegalen Praktiken zu verschleiern. Diese sogenannten „Abdeckrechnungen“ täuschten vor, dass Subunternehmer für die erbrachten Leistungen verantwortlich waren.

Die Taktiken, die der Geschäftsführer anwandte, sind nicht nur illegal, sondern mindern auch die Wettbewerbsbedingungen für ehrliche Unternehmen in der Branche und schlagen auf die Sozialsysteme durch, die auf ordnungsgemäße Beiträge angewiesen sind. Der Fall zeigt die Schwierigkeiten auf, die die Behörden beim Aufdecken solcher kriminellen Machenschaften haben. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Bemühungen der Zollbehörden, diese Art von Betrug konsequent zu verfolgen.

Im Februar 2024 wurde die Bewährungsstrafe, die das Amtsgericht verhängte, von der Staatsanwaltschaft beantragt. Dies verdeutlicht, dass solche illegalen Aktivitäten ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und dass die Staatsanwaltschaft entschlossen ist, betrügerische Praktiken zu bekämpfen. Das Urteil ist rechtskräftig und schließt die strafrechtlichen Konsequenzen für den Geschäftsführer ab.

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