Ein anwaltliches Versagen hat zu einem dramatischen Schadensersatzfall geführt, in dem ein Mandant 86.111,45 € von seinen früheren Verfahrensbevollmächtigten fordert. Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Pflichtverletzungen begangen haben, indem sie es versäumten, den sichersten Weg zu wählen, um die Rechte des Mandanten zu sichern und seine Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Der Fall dreht sich um einen Zugewinnausgleichsanspruch des Mandanten aus einer früheren Ehe, der aufgrund eines Ruhens des Verfahrens verjährte. Trotz mehrfacher gerichtlicher Entscheidungen und der Einrede der Verjährung durch die Ex-Frau, wurde das Verfahren schließlich als unzulässig abgewiesen. Der BGH stellte fest, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten nicht adäquat über die Verjährungsrisiken aufklärte und somit dessen Ansprüche ernsthaft gefährdete. Der Mandant hatte infolgedessen nicht nur finanzielle Nachteile in Höhe von 65.661,43 € zu beklagen, sondern auch hohe Kosten, die ihm entstanden sind. Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts wurde aufgehoben, und der Fall wurde zur weiteren Prüfung zurückverwiesen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht in der weiteren Verhandlung die Verantwortung der Anwälte bewerten wird. Mehr Details zu dieser Entwicklung können hier nachgelesen werden.